Gemeinsame Pressemitteilung: „Kein Soli mehr auf Einkommen unter 42 000 Euro im Jahr“

02.06.2013, 12:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Hessen, Sachsen und Bayern fordern steuerliche Entlastung für Normalverdiener

Mit der Forderung nach steuerlicher Entlastung mittlerer Einkommen, einheitlichen Regeln für Umweltzonen und Bürokratieabbau für Handwerker gehen Hessen, Sachsen und Bayern in die am Mittwoch beginnende Konferenz der Wirtschaftsminister. Ledigen mit weniger als 42 000 Euro und Verheirateten mit weniger als 84 000 Euro Jahreseinkommen solle der Solidaritätszuschlag erlassen werden, schlugen die Minister Florian Rentsch (Hessen), Martin Zeil (Bayern) und Sven Morlok (Sachsen) vor.

„Damit würden vor allem mittlere Einkommen entlastet, die von der kalten Progression besonders stark betroffen sind“, erklärten die Minister. „Es ist ein Skandal, dass die rotgrüne Mehrheit im Bundesrat das auf die Beseitigung dieses Effektes abzielende Gesetzesvorhaben der christlich-liberalen Bundesregierung gestoppt hat. Mit der Umgestaltung des Solidaritätszuschlags erreichen wir aber ähnliche Entlastungswirkungen, ohne dass der Bundesrat dies blockieren kann. Die rechnerischen Einnahmeausfälle von ca. vier Mrd. Euro würden durch positive Anreizeffekte verkleinert und wären vor dem Hintergrund der insgesamt erfreulichen Ergebnisse der Steuerschätzung verkraftbar.“

Not tut nach Auffassung Rentschs, Zeils und Morloks auch eine Vereinheitlichung der Regelungen für Umweltzonen: „In Deutschland existieren 57 Umweltzonen mit unterschiedlichen Einfahrtsbeschränkungen, Gebührenordnungen und Ausnahmeregelungen. Dies ist für Unternehmen eine unzumutbare bürokratische Belastung, besonders für Handwerk, Einzelhändler, Güterkraftverkehrsunternehmer, Busunternehmer und Schaustellergewerbe.“

Hohen bürokratischen Aufwand für kleine Unternehmen sehen die Minister auch bei der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge, deren Fälligkeitstermine 2005 vorverlegt worden waren, um die Sozialkassen zu stärken. „Das führt überall dort zu Doppelarbeit, wo Arbeitnehmer auf Stundenbasis entlohnt werden; hier muss nämlich zunächst vorläufig und dann später noch einmal endgültig abgerechnet werden. Handwerk und Handel sind von daher besonders betroffen.“

Die Situation der Sozialkassen habe sich aber entspannt, so dass der Grund der Maßnahme entfallen sei, argumentieren die Minister. Dagegen sei es ungewiss, wie sich die Lage der Banken auf die Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen auswirken werde. „Deshalb wäre eine Liquiditätsstärkung um ca. 25 Mrd. Euro, wie sie eine Verlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge bewirken würde, gesamtwirtschaftlich sinnvoll.“


Kontakt

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