Zehn Jahre nach der Jahrhundertflut

12.07.2012, 10:51 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Umweltminister Kupfer stellt Bilanz zum Hochwasserschutz vor

Umweltminister Frank Kupfer hat heute (12. Juli 2012) in seiner Fachregierungserklärung vor dem Sächsischen Landtag eine positive Bilanz zum Hochwasserschutz in den vergangenen zehn Jahren gezogen. „Wir haben auf dem Gebiet des Hochwasserschutzes seit 2002 schon viel erreicht“, sagte der Umweltminister. „Die seit der Jahrhundertflut umgesetzten Vorsorge- und Schutzmaßnahmen sind notwendig und haben sich bei den nachfolgenden Hochwassern – auch in der vergangenen Woche – bewährt. Das gilt auch für unsere Pegelmessstellen. Sie haben zuverlässige Daten für die Prognosen des Landeshochwasserzentrums geliefert, mit deren Hilfe sich die betroffenen Menschen und Gemeinden auf die Hochwasser einstellen konnten.“

Seit 2002 hat der Freistaat wesentliche Grundlagen für die Eigenvorsorge und die Vorsorge in der Fläche geschaffen. „Wir haben zum Beispiel 65 000 Hektar Überschwemmungsgebiete ausgewiesen, in denen unter anderem keine neuen Baugebiete entstehen und keine wassergefährdenden Stoffe gelagert werden dürfen“, so Kupfer. Verboten ist dort außerdem, Grünland in Ackerland umzuwandeln. Weiterhin werden seit 2004 Hochwasserentstehungsgebiete ausgewiesen, in denen das natürliche Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögen zu erhalten und zu verbessern ist. Auch die Verbesserung des Wasserrückhalts in der Land- und Forstwirtschaft ist durch intensive Beratung und Förderung gelungen. So wird aktuell ein Drittel der sächsischen Ackerflächen schon dauerhaft konservierend oder mit Direktsaat bearbeitet. Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Umbau von reinen Fichtenbeständen zu Mischwäldern, den der Freistaat forciert. Mischwälder können wesentlich mehr Wasser aufnehmen als reine Fichtenwälder.

Basis der Gefahrenkarten für alle Ortslagen und auch der bisher umgesetzten und noch geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen sind die Hochwasserschutzkonzepte für die Elbe und die Gewässer I. Ordnung, die Fachleute bis 2005 erstellt haben. Auf Grundlage der Hochwasserschutzkonzepte hat der Freistaat 2005 mit der Umsetzung eines staatlichen Hochwasserschutzinvestitionsprogramms begonnen. Es enthält gegenwärtig 351 komplexe Vorhaben, von denen 80 bereits abgeschlossen sind. Darunter sind Hochwasserschutzmaßnahmen in Eilenburg, Torgau und Ostritz. 55 Projekte sind derzeit im Bau, 216 befinden sich in der Planungs- oder Genehmigungsphase. Zusätzlich wurden seit 2002 in den vorhandenen Talsperren und durch die Hochwasserrückhaltebecken Lauenstein und Glashütte für 50 Millionen Kubikmeter Wasser mehr Rückhalteraum geschaffen. Die Höhe der staatlichen Investitionen in den Hochwasserschutz liegt bis jetzt bei insgesamt 530 Millionen Euro und soll bis 2020 eine Milliarde Euro erreichen.

Ein besonders wichtiges Anliegen des Freistaates ist die Unterstützung der Kommunen beim Hochwasserschutz an Gewässern II. Ordnung. Dazu wurden bisher über 30 kommunale Hochwasserschutzkonzepte sowie fast 100 kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen mit insgesamt 27 Millionen Euro gefördert. Weitere 1,5 Millionen Euro gab es für die Ausstattung und Schulungen der Wasserwehren.

Eine wichtige Schlussfolgerung aus dem Hochwasser 2002 war die Erkenntnis, den Flüssen mehr Raum zu geben. „Wo das möglich ist, sind wir diesem Prinzip gefolgt“, sagte der Minister. „So hat die Landestalsperrenverwaltung bisher mit mehr als 1 000 Maßnahmen die Gewässerstrukturen verbessert. Zum Beispiel durch Gewässeraufweitungen wie an der Roten Weißeritz und durch Renaturierungen von Flussabschnitten wie in Mylau an der Göltzsch, am Schwarzwasser in Aue oder am Lungwitzbach in Sankt Egidien.“ Auch in den kommenden Jahren sollen weitere Gewässerrenaturierungs- und Deichrückverlegungsprojekte vorangetrieben werden.

Mit dem Aufbau des Landeshochwasserzentrums (LHWZ) in Dresden-Klotzsche wurde nach dem Hochwasser 2002 der Hochwassernachrichtendienst verbessert. Seit 2004 gehen im Hochwasserfall von dort SMS-Eilmeldungen direkt an betroffene Gemeinden, gefährdete öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen. Über 800 Empfänger erhalten alle Hochwasserwarnungen des LHWZ per Fax. Auf den Internetseiten des LHWZ sind zudem unter anderem die Daten von 105 Hochwassermeldepegeln sowie Niederschlagsdaten für Jedermann verfügbar.

„Intensiviert haben wir seit 2002 auch die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Hochwasserschutz“, sagte der Minister. „Mit unseren tschechischen Nachbarn arbeiten wir unter anderem hervorragend beim Havariemanagement und bei der Hochwasserschadensbeseitigung zusammen. Mit unseren polnischen Partnern konnten wir uns seit 2010 zum Beispiel auf den Rückbau von seit Jahrzehnten ungenutzten Neißebrücken verständigen, die den Hochwasserabfluss behindern.“

Neben der weiteren Umsetzung der geplanten Hochwasserschutzvorhaben gibt es noch weitere Aufgaben für die kommenden Jahre, auf die Umweltminister Kupfer im Landtag hinwies. „Mit dem neuen Sächsischen Wassergesetz, das sich gerade in der Anhörung befindet, wollen wir weitere Voraussetzungen für einen besseren Hochwasserschutz schaffen“, so Kupfer. „So soll das Gesetz den Zusammenschluss von Gemeinden zu Gewässerunterhaltungsverbänden erleichtern. Wenn es notwendig ist, können die Wasserbehörden einen solchen Zusammenschluss aber auch anordnen.“ Der Gesetzentwurf führt außerdem den Begriff der „überschwemmungsgefährdeten Gebiete“ ein, die auszuweisen sind und in denen hochwasserschutzrelevante Vorgaben beim Bauen eingehalten werden müssen. Außerdem sollen Gewässeraufweitungen oder neue Gewässerbetten, die sich infolge eines natürlichen Ereignisses gebildet haben, grundsätzlich erhalten werden.

Auch im Zusammenhang mit dem Landeshochwasserzentrum stehen noch einige Aufgaben an. „So wollen wir die Gebiete verkleinern, für die wir vor Hochwassern warnen“, sagte der Minister. „Und wir wollen ein Frühwarnsystem für Hochwasser in kleineren Einzugsgebieten aufbauen. Dafür werden wir im kommenden Doppelhaushalt die entsprechenden Mittel einplanen.“

„Trotz all unserer Anstrengungen dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass es keinen hundertprozentigen Schutz vor Hochwasserereignissen geben kann“, betonte Kupfer. „Deswegen ist es besonders wichtig, dass jeder Bürger selbst Maßnahmen ergreift, um sein eigenes Hochwasserrisiko zu verringern.“ Dabei hilft neben den Gefahrenkarten auch die Internetplattform „ZÜRS public“, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zusammen mit dem Freistaat erstellt hat. Unter www.zuers-public.de können sich die Sachsen unter anderem über die Gefährdungslage ihrer Grundstücke durch Hochwasser informieren.

„Wir werden auch weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um immer besser auf Hochwasser vorbereitet zu sein“, sagte der Minister abschließend mit der Bitte um Unterstützung. „Das Hochwasserrisikomanagement in Sachsen bedarf ebenso wie die Umsetzung des Hochwasserschutzinvestitionsprogrammes noch großer Anstrengungen, vor allem aber des Engagements und der konstruktiven Zusammenarbeit aller Beteiligten. Dabei muss eins klar sein: Ein angemessener Hochwasserschutz bleibt eine Generationenaufgabe für die Zeit weit über 2020 hinaus.“


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de

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