Wellerswalde bekommt Schutz vor Hochwasser

25.04.2012, 11:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kommune nutzt Förderangebote des Freistaates

Wellerswalde (Gemeinde Liebschützberg, Landkreis Nordsachsen) ist künftig besser vor einem Hochwasser der Luppa geschützt. Umweltminister Frank Kupfer weihte heute (25. April 2012) gemeinsam mit Bürgermeister Karl-Heinz Börtitz die fertig gestellten Schutzanlagen des ersten Bauabschnitts ein.

Ein Hochwasserrückhaltebecken an der Luppa mit einem Fassungsvermögen von mehr als 100 000 Kubikmetern oberhalb der Ortslage sowie eine Absenkung des Geländes auf rund 375 Metern unterhalb der Ortslage schützen Wellerswalde künftig vor einem Hochwasser, wie es statistisch einmal in 25 bis 30 Jahren eintritt. Bisher war der Ortsteil lediglich vor einem 5- bis 10-jährlichen Hochwasser geschützt. Die Baumaßnahmen kosteten 724 000 Euro, 537 000 davon kamen als Fördermittel vom Freistaat.

„Zwar sind die Kommunen nur für die vergleichsweise kleinen Gewässer zweiter Ordnung zuständig. Dennoch ist der Hochwasserschutz auch an diesen Stellen eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe“, so der Minister. „An kleinen Gewässern befinden sich die Entstehungsgebiete von Hochwassern. Die Maßnahmen der Gemeinden haben daher auch Bedeutung für das Hochwassergeschehen an den Unterläufen. Hier in Wellerswalde wirkt der Hochwasserschutz mehrere Kilometer bis in die Dahle hinein“. Auch der Ortsteil Leisnitz werde so besser geschützt.

„Liebschützberg kann beim Hochwasserschutz Vorbild auch für andere Kommunen sein“, lobte der Minister. „Hier haben die Verantwortlichen nicht über vermeintlich zu niedrige Fördersätze, zu komplizierte Genehmigungsverfahren und unverständliche fachliche Auflagen geklagt. Stattdessen haben sie zusammen mit ihrem Planer, dem Landratsamt und der Landesdirektion Sachsen einen Weg zur Umsetzung des ersten Bauabschnittes gesucht“.

Ein weiterer Bauabschnitt sieht den Bau eines Umfluters vor. Er soll gemeinsam mit dem Hochwasserrückhaltebecken Schutz vor einem 70-jährlichen Hochwasser bieten. Allerdings sei dabei die Mitwirkung der betroffenen Grundstückseigentümer erforderlich. „Natürlich dürfen bei solchen Projekten die Betroffenen ihre Rechte und Interessen geltend machen. Das ist gut so“, so der Minister. „Private Anliegen gilt es dann genau abzuwägen. Der Hochwasserschutz muss aber immer im Vordergrund stehen“.

Hintergrund

Zuständig für den Hochwasserschutz an Gewässern zweiter Ordnung sind nach Sächsischem Wassergesetz (SächsWG) die Gemeinden. Mit Hilfe des Freistaates wurden seit 2006 rund 35 Millionen Euro in kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen investiert. Darunter sind Hochwasserrückhaltebecken am Nöthnitzbach und am Kaitzbach in Dresden, am Rottluffer Bach in Chemnitz oder die Hochwasserschutzmaßnahmen am Friesenbach in Plauen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Dr. Frank Bauer
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
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