Künftige Umgang mit Elementarschadensereignissen in Sachsen

21.02.2012, 17:33 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Freistaat Sachsen wird immer wieder von Unwettern heimgesucht. Allein im Jahr 2010 haben der Tornado und das Hochwasser große Schäden in Unternehmen sowie an privatem und kommunalem Vermögen verursacht.

Der künftige Umgang mit Elementarschadensereignissen im Freistaat Sachsen bedurfte deshalb dringend einer grundsätzlichen Regelung.

Das SMI wurde daher beauftragt dies in Form einer generellen Konzeption umzusetzen die heute Innenminister Markus Ulbig dem Kabinett vorstellte.

Die Konzeption beschreibt Maßnahmen zur Koordinierung staatlicher Hilfen für die Bewältigung der Folgen eines außergewöhnlichen Notstandes infolge eines Elementarschadensereignisses und legt die Verfahrensabfolge innerhalb der Staatsregierung fest

Innenminister Markus Ulbig: Bei solchen außergewöhnlichen Ereignissen muss den Menschen vor Ort schnell geholfen werden. Auch muss die Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur, z. B. Straßen, Brücken, Schulen kurzfristig gewährleistet sein. Die vorliegende Konzeption einschließlich der Richtlinie ermöglicht der Staatsregierung ein planmäßiges, koordiniertes Handeln sowie ein schnelles Reagieren beim Eintritt außergewöhnlicher Großschadensereignisse im Freistaat Sachsen.“

Konkret sieht die Konzeption wie folgt aus:

Grundsätzlich sollen die vorläufigen Schäden auf Ebene der Landkreise und Kreisfreien Städte erfasst und bei der Landesdirektion zusammengefasst werden. Abweichend hiervon werden Schäden an Gewässern I. Ordnung von der Landestalsperrenverwaltung, Waldschäden durch die Unteren Forstbehörden den Staatsbetrieb Sachsenforst, Schäden an Bundes- und Staatsstraßen durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr sowie Schäden an staatliche Liegenschaften durch den SIB erfasst.

Zur Koordinierung des Wiederaufbaus sieht die Konzeption die Benennung eines Beauftragten, die Einrichtung einer Lenkungsgruppe auf Staatssekretärebene und einer Leitstelle Wiederaufbau (LSWA) vor. Aufgrund der positiven Erfahrungen bei der Hochwasserbewältigung 2010 soll dabei auch in Zukunft ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet werden, die Kommunalen Landesverbände in die Arbeit der Lenkungsgruppe einzubeziehen.

Bei der Landesdirektion wird ein Wiederaufbaustab (WASA) eingerichtet, der insbesondere die Genehmigung der Wiederaufbaupläne koordinieren soll.

Die Koordinierung der Hilfsorganisationen und das Spendenmanagement übernimmt die Leitstelle Wiederaufbau.

Die Konzeption verweist auch auf die Fördermöglichkeiten der Richtlinie Elementarschäden und die sonstigen Förderbestimmungen die im Sommer vergangenen Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt wurden.

Mit der Förderung sollen außergewöhnliche Notstände abgemildert werden, die infolge eines Elementarschadensereignisses (z. B. Hochwasser, Unwetter, Waldbrände) von überörtlicher Bedeutung entstanden sind. Des Weiteren soll die Schadensbeseitigung und der Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur unterstützt werden. Dabei steht jedoch die individuelle Absicherung durch jeden Einzelnen, Unternehmen, Privathaushalt, Kommune im Vordergrund. Die Hilfen greifen nur, wenn die Risiken nicht oder nur zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Bedingungen versicherbar sind.

Gefördert werden Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder zum nachhaltigen Wiederaufbau.

Die Förderung für Privathaushalte, Unternehmen und Vereine besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Der Zinssatz beträgt 1,5 %. Die Höhe des Darlehens ergibt sich aus den geplanten Ausgaben für die Beseitigung der Schäden abzüglich der Versicherungsleistungen, Spenden und Zuwendungen Dritter. Die Hilfe setzt eine unverschuldete Notlage und eine Bedürftigkeit voraus.

Die Unterstützung von Trägern der öffentlichen Infrastruktur (z. B. Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse) erfolgt auf der Grundlage der Förderbestimmungen der einzelnen Ressorts. Es ist ein Fördersatz von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben vorgesehen. Dabei wird die Form der Zuwendung (z. B. Darlehen oder Zuschuss) von der jeweils zu Grunde liegenden Förderrichtlinie des Ressorts bestimmt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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