„CE-Kennzeichnung für Maschinen“
19.01.2012, 14:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wirtschaftsministerium veröffentlicht neue Broschüre
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat eine neue Broschüre zum Thema „CE-Kennzeichnung von Maschinen“ herausgegeben. Sie informiert Hersteller und Importeure über die Umsetzung der Maschinenrichtlinie in deutsches Recht, über Anforderungen an die Beschaffenheit von Maschinen sowie über die Ansprechpartner im Freistaat. Sie wendet sich auch an Verbraucher und Unternehmer, die Maschinen als Arbeitsmittel beschaffen wollen.
Die aktuellen Änderungen des Produktsicherheitsrechts (Stand 1. Dezember 2011) sind bereits berücksichtigt.
Die Binnenmarktvorschriften der EU legen für Produkte bestimmte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass er diese grundlegenden Anforderungen bei der Konstruktion der Maschine eingehalten hat. Das CE-Zeichen ist der „Reisepass“ für den freien Warenverkehr der Maschine im europäischen Wirtschaftsraum.
Die Broschüre kann kostenfrei bezogen werden:
Download bzw. Bestellung unter www.publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/12480.
E-Mail: post.asd@ldd.sachsen.de).