Richtlinie „Gründung und Wachstum sowie Liquiditätshilfe“ verabschiedet

27.01.2011, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Morlok: „Bürokratieabbau und mehr Transparenz für Unternehmen“

Das sächsische Kabinett hat in dieser Woche die Richtlinie „Gründung und Wachstum sowie Liquiditätshilfe (GuW)“ verabschiedet. Das Wirtschaftsministerium hat beide seit vielen Jahren erfolgreichen Förderprogramme zusammengelegt. Kleine und mittlere Unternehmen können damit innerhalb eines Programms Zinszuschüsse sowohl für Investitions- als auch Betriebsmitteldarlehen bis zu 2,5 Mio. € beantragen.
„Die Zusammenlegung der Förderprogramme schafft mehr Transparenz für die Unternehmen bei Beratung und Beantragung der zinsverbilligten Darlehen“, so Sachsens Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP). „Wir bauen Bürokratie ab und das Programm wird noch attraktiver.“
Die von der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) ausgereichten zinsverbilligten Darlehen ermöglichen es mittelständischen Unternehmen, langfristige Investitionen zinsgünstig für den Unternehmensaufbau und die –festigung zu finanzieren. Mit den Liquiditätshilfedarlehen können ein erhöhter Betriebsmittelbedarf bei Umsatzausweitung abgedeckt bzw. Forderungsausfälle kompensiert und somit Liquiditätsprobleme behoben werden. Wenn beispielsweise ein Unternehmen einen Großauftrag erhalten hat, kann es mit nur einem Antrag sowohl ein zinsgünstiges Darlehen für die Investition in eine neue Anlage als auch die nötige Liquiditätshilfe zur Vorfinanzierung dieses Großauftrages erhalten.
Mit Landesmitteln in Höhe von jährlich ca. 3 Mio. Euro konnten allein im vergangenen Jahr Darlehen von über 50 Mio. Euro zinsverbilligt ausgereicht und so rund 5.400 Arbeitsplätze in Sachsen geschaffen und gesichert werden.
Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handels, Handwerks sowie der größte Teil der Freien Berufe. Künftig gelten sachsenweit dieselben Zinssätze. Für 2011 und 2012 sind jeweils 3 Mio. Euro im Jahr vorgesehen.
Anträge aus dieser Richtlinie können mit Veröffentlichung im Amtsblatt bei der SAB gestellt werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Pressesprecher Jens Jungmann
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