Weiterbildung mit Scheck

31.10.2010, 11:51 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ab Montag: Sachsen startet am 1.November individuelle Förderung

Neuer Job, nächste Stufe auf der Karriereleiter oder ein Hochschulabschluss – wer sich weiterbildet, um seine Beschäftigungschancen und seine berufliche Flexibilität zu verbessern, kann künftig mit einem Scheck des Freistaates rechnen.

„Eigeninitiative zahlt sich aus“, so Wirtschafts-, Arbeits- und Verkehrsminister Sven Morlok (FDP). „Wer Zeit und Geld dafür investiert, wird ganz genau überlegen, was ihn beruflich voranbringt, welche zusätzliche Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt besonders gefragt ist. Der Weiterbildungsscheck ermöglicht erstmals eine individuelle Unterstützung.“

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung treffe der Freistaat Vorsorge, damit auch künftig genügend Fachpersonal zur Verfügung steht. „Bis 2013 stellen wir für die Weiterbildungsschecks 13 Mio. Euro aus Mitteln des Freistaates und des Europäischen Sozialfonds bereit. Das Geld ist gut angelegt, denn schließlich leidet die Wirtschaftsleistung, wenn Stellen nicht besetzt und Aufträge nicht abgearbeitet werden können.“

Mit dem Weiterbildungsscheck bekommen Beschäftigte aus allen Branchen einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent zu den Kosten einer beruflichen Weiterbildung. Den Höchstfördersatz können alle in Anspruch nehmen, die weniger als 2.500 Euro brutto verdienen. Wer mehr verdient, kann 50 Prozent dazu bekommen.

„Wir wollen hochwertige Weiterbildungen, die oftmals kostenintensiv sind, unterstützen, wie zum Beispiel Maschinenführerscheine oder berufsbegleitende Studiengänge. Deswegen fördern wir ohne Höchstgrenzen erst ab Weiterbildungskosten von mindestens 650 Euro“, so der Minister. Für kostengünstigere Fortbildungen gibt es bereits die Bildungsprämie des Bundes mit bis zu 500 Euro Zuschuss.

Der Weiterbildungsscheck kann ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) beantragt werden. Dazu muss der Antragsteller drei vergleichbare Angebote von verschiedenen Anbietern für die Weiterbildungsmaßnahme vorlegen. Nach Bestätigung durch die SAB kann die verbindliche Anmeldung erfolgen. Die Mittel werden nach Abschluss der Weiterbildung ausgezahlt.

Weitere Informationen zu den Förderkonditionen:

www.sab.sachsen.de
www.bildungsmarkt-sachsen.de/scheck


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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