Wasserschloss Klaffenbach erhält touristische Hinweistafeln
01.10.2010, 14:33 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wer künftig auf der A 72 an der Anschlussstelle Chemnitz Süd vorbeikommt, dem sollte es noch leichter fallen, sich für einen Abstecher zu entscheiden: Das Wasserschloss Klaffenbach erhält eine touristische Unterrichtungstafel je Richtung, die demnächst auf das Kleinod hinweisen. Das sächsische Verkehrsministerium hat einem Antrag der Stadthalle Chemnitz GmbH zugestimmt.
Das Renaissance-Schloss liegt idyllisch am Stadtrand von Chemnitz. Es wurde im 16. Jahrhundert erbaut und liegt am Flüsschen Würschnitz. Der Gesamtkomplex besteht aus Schlossgebäude, Hotel, Restaurants und Kunsthandwerk-Ateliers inmitten eines Landschaftsparks aus grünen Wiesen, einem attraktiven Golfplatz und beliebten Spazierwegen.
„Das Wasserschloss Klaffenbach zählt zu den vielen schönen Orten in Sachsen, die es zu entdecken gilt“, so Sachsens Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sven Morlok (FDP). „Ob für einen Spaziergang im Park, für ein gutes Essen, eine Ausstellung oder ein Konzert - ein Besuch lohnt sich immer. Mit den Hinweistafeln an den Autobahnen wollen wir dafür sorgen, dass noch mehr Touristen den Weg dahin finden und das reizvolle Ambiente und das vielseitige Angebot genießen können.“
Das Ministerium hat in dieser Woche dem zuständigen Autobahnamt die Zustimmung zur Aufstellung der touristischen Unterrichtungstafeln erteilt. Im nächsten Schritt ist die Stadthalle Chemnitz GmbH als Antragsteller gefragt: Die Aufstellung kann vorgenommen werden, sobald die Schilder gefertigt sind.
Die Unterrichtungstafel finden Sie in der Anlage.
Hintergrund:
Seit 2009 gilt eine Neuregelung im Bundesrecht. Zuvor war pro Richtung nur eine solche Unterrichtungstafel zwischen zwei Anschlussstellen erlaubt, jetzt dürfen es zwei sein. Im Zuge der Neuregelung kann nun das Autobahnamt in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium weitere Anträge zur Aufstellung solcher touristischen Hinweise genehmigen. Die Kosten der Schilder tragen die Antragsteller.