Freistaat hilft beim Aufbau des Stadtparkes Großenhain
28.06.2010, 10:12 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Großzügige Hilfen zur Überwindung der Tornadofolgen
Der Freistaat wird der Stadt Großenhain beim Wiederaufbau ihres Stadtparkes helfen. Umweltminister Frank Kupfer sicherte der Stadt bei seinem heutigen (28. Juni 2010) Besuch eine Unterstützung in Höhe von 75 Prozent der erforderlichen Kosten zu.
Der Park war bei dem verheerenden Tornado am Pfingstmontag fast vollständig zerstört worden. Die Kosten für eine Wiederherstellung der grünen Lunge Großenhains belaufen sich laut einer groben Schätzung der Stadt auf rund 1,2 Millionen Euro. Der Wiederaufbau der Parkanlage mit Gehölzpflanzungen, der Wiederherstellung der Infrastruktur und der Wiesenflächen soll in 2011 abgeschlossen sein. „Der Freistaat unterstützt diesen Wiederaufbau“, so der Minister. „Den alten Zustand werden wir damit nicht wiederherstellen können. Aber eine möglichst zeitnahe und auch qualitätvolle Wiedernutzung für die Bürger Großenhains wollen wir sicherstellen“.
„Neben den Mitteln für den Wiederaufbau des Parkes in Großenhain hat der Freistaat eine ganze Reihe von Förderprogrammen geöffnet, die beim mittel- und langfristigen Wiederaufbau in der betroffenen Region helfen werden“, so der Minister. Land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Betriebe, die durch die Katastrophe in eine existenzbedrohende Lage geraten sind, können zur Wiederherstellung und Fortführung ihres Betriebes Hilfen von in der Regel bis zu 30.000 Euro aus der Förderrichtlinie Krisen und Notstände (KuN) erhalten. Für nötige Investitionen ist auch in anderen Fällen eine Förderung in Höhe von bis zu 50 Prozent der Kosten aus der Förderrichtlinie Land- und Ernährungswirtschaft (LuE/2007) möglich.
Erforderliche Wiederaufforstungen werden darüber hinaus aus der Förderrichtlinie Wald- und Forstwirtschaft (WuF) unterstützt. Voraussetzung ist, dass die für das jeweilige Gebiet zulässigen Baumarten angepflanzt werden. „Hier müssen wir die Katastrophe als Chance begreifen und nutzen. Baumarten, die unsere Wälder gegen Schädlingsbefall und Extremwetterereignisse weniger anfällig machen, sind nachhaltige Investitionen“, so der Minister.
Darüber hinaus stellt das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft sicher, dass über die Förderrichtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE/2007) für alle förderfähigen Aufbaumaßnahmen im ländlichen Raum Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Dazu gehören unter anderem die Außensanierung von gewerblich genutzten Gebäuden, die Wiederherstellung von touristischer Infrastruktur (Rastplätze, Wanderwege, touristische Parkplätze, Schutzhütten, Ausschilderung), von Gemeinde- und Gemeindeverbindungsstraßen (einschließlich innerörtlicher Straßenbeleuchtung, Gehwegen und ländlichem Wegebau) sowie die Außensanierung von öffentlichen Einrichtungen, die Modernisierung von öffentlichen Einrichtungen und öffentlich zugänglichen Frei- und Parkanlagen.