Antragfrist für Arbeitnehmerveranlagung 1995 endet am 31.12.1997
24.11.1997, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Verschenken Sie kein Geld! - Diesen Rat gab der Sächsische Staatsminister der Finanzen, Professor Dr. Georg Milbradt, allen Arbeitnehmern, die noch keinen Antrag auf Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 1995 beim Finanzamt eingereicht haben. Die Frist zur Abgabe des Antrags für das Jahr 1995 endet unwiderruflich am 31. Dezember 1997. Danach kann kein Antrag mehr gestellt werden, da es sich um eine gesetzliche Ausschlußfrist handelt. Milbradt empfiehlt daher allen Arbeitnehmern, ihre Anträge umgehend vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim zuständigen Finanzamt einzureichen, um noch in den Genuß einer eventuellen Rückerstattung von Lohn- und Kirchensteuer bzw. Solidaritätszuschlag für 1995 zu kommen.
Die Antragsvordrucke für 1995 sind beim Finanzamt kostenlos erhältlich. Eine ausführliche Anleitung zum Ausfüllen der Anträge liegt dem Formular bei.
Milbradt wies darauf hin, daß sich auch hinsichtlich der Arbeitnehmer-Sparzulage ein Antrag lohnen kann.