5 Millionen DM Bedarfszuweisung an Landkreis Kamenz zur Überwindung außergewöhnlicher Belastungen für das Klinikum Hoyerswerda

18.11.1997, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

"Zur Deckung der im Klinikum Hoyerswerda entstandenen Fehlbeträge wird dem Landkreis Kamenz - als Rechtsnachfolger des Kreises Hoyerswerda - eine Bedarfszuweisung in Höhe von 5 Millionen DM aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs (FAG) gewährt," erklärte der Sächsische Staatsminister der Finanzen, Professor Dr. Georg Milbardt.

Damit sollen die besonderen Belastungen, die sich aus der Übernahme des Klinikums Hoyerswerda ergeben haben, überwunden werden.

Im Klinikum Hoyerswerda entstanden unter der Trägerschaft durch die Firma Promedica Krankenhaussanierung und -trägergesellschaft mbH von 1990 bis 1996 Fehlbeträge in Höhe von rd. 21,79 Millionen DM.

Mit Vereinbarung vom 22.03.1996 ging die Trägerschaft vollständig auf den Landkreis Kamenz über. Der Landkreis übernahm auch die Fehlbeträge.

Angestrebte Maßnahmen zur Konsolidierung sind zum Teil bereits 1997 wirksam geworden; weitere Maßnahmen greifen in den Folgejahren.

Die Fehlbeträge von rd. 21,79 Millionen DM können langfristig durch interne und externe Konsolidierungs- und Fördermaßnahmen überwunden werden. Der Landkreis Kamenz verzichtet dazu auf die Rückzahlung eines Betriebsmittelkredites in Höhe von 12,85 Millionen DM. Durch die Umsetzung des Personalabbaus lt. Personalentwicklungskonzept werden weitere 5,57 Millionen DM freigesetzt. Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Ergebnisse des Klinikums für die Jahre 1997 bis 1999 und der Nachverhandlungsergebnisse bei Dienstleistungsverträgen verbleibt ein Saldo von rd. 5,25 Millionen DM.

Die Bedarfszuweisung in Höhe von 5 Millionen DM wird dem Landkreis Kamenz unter der Auflage gewährt, daß das Personalentwicklungskonzept und das Konsolidierungskonzept für das Klinikum Hoyerswerda vollständig und zeitgerecht umgesetzt werden.

Der verbleibende Fehlbetrag soll durch Gewinnerwirtschaftung des Klinikums in den Jahren nach 1999 abgebaut werden.

Die Bedarfszuweisung ist auch vom Beirat für Kommunalfinanzen gebilligt worden.


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Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

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