Ferienarbeit von Schülern und Studenten
10.06.1998, 00:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Milbradt: Informationssammlung im Internet verfügbar
Schülern und Studenten, die in den Ferien arbeiten, rät der Sächsische Staatsminister der Finanzen, Professor Dr. Georg Milbradt, die Lohnsteuerkarte gut aufzubewahren.
Da Ferienarbeit nur kurzfristig ausgeführt wird, liegen die Einkünfte meistens unter dem für das Jahr 1998 geltenden Grundfreibetrag in Höhe von 12.365,00 DM (bei Ledigen). Bei der Einkommensteuerveranlagung am Jahresende wird von dem Arbeitslohn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten in Höhe von 2.000 DM abgezogen. Weiterhin wird ein Pauschbetrag für Sonderausgaben von 108 DM angerechnet.
Schüler und Studenten erhalten somit im Regelfall die vom Arbeitgeber entsprechend den Lohnsteuertabellen einbehaltene Lohnsteuer zurück.
"Ich rate allen die in den Ferien joben, die Lohnsteuerkarte gut aufzubewahren, und gleich Anfang 1999 ihre Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen", sagte der Sächsische Staatsminister der Finanzen, Professor Dr. Georg Milbradt.
"Weitere Informationen zu steuerlichen, aber auch sozialversicherungsrechtlichen Regelungen in diesem Zusammenhang stellt das Sächsische Staatsministerium der Finanzen dieses Jahr erstmalig im Internet zur Verfügung", fuhr Milbradt fort.
Die Internet-Präsentation des Finanzministeriums ist unter der Adresse:
zu erreichen.