Erntefahrzeuge sind vom Sonntags-Fahrverbot ausgenommen
26.05.1998, 00:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Mancherorts hat die Heuernte bereits begonnen und damit die Zeit, da landwirtschaft-liche Transportfahrzeuge das Weiterkommen auf der Straße behindern. Landwirtschaftsminister Dr. Rolf Jähnichen bittet daher um Verständnis und verweist auf Ausnahmegenehmigungen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot. Die Ausnahme gilt seit dem 10. Mai und soll Ernte-, Transport- und Lagerverluste vermeiden helfen. Sie ist befristet
 für die Ernte von Getreide und Hülsenfrüchten bis 20. September, in Gebirgslagen bis 11. Oktober
 für die Futter- und Maiskampagne bis 8. November,
 für Kartoffel- und Zuckerrübenernte bis 27. Dezember.
Die Regelung schließt alle unbedingt notwendigen Transporte ein. Die Fahrzeugführer müssen einen schriftlichen Fahrauftrag dabei haben. Darin sind das Kennzeichen sowie die Transportquelle und der Zielort festzuhalten. Die für den Transport verladenen Güter sind einzeln aufzuführen. Fahraufträge können für mehrere Einsätze und/oder Tage ausgestellt sein.