Vereinbarung zwischen Freistaat Sachsen und Wettinern beschlossen

31.08.1999, 00:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Sächsische Staatsregierung hat heute einer Vereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und dem ehemaligen Königshaus Wettin (Albertinische Linie) über die gesetzlichen Rückgabeansprüche der Wettiner zugestimmt.

Nach dem am 1. Dezember 1994 in Kraft getretenen Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz hat das Haus Wettin A.L. grundsätzlich Anspruch auf die Herausgabe des beweglichen Kunstgutes, das ihm 1924 im Wege der Fürstenabfindung als Privateigentum zuerkannt worden war. Nach 1945 ist das Kunstgut in Volkseigentum überführt worden. Das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz schreibt die Rückgabe im Jahre 2014 der Kunstgegenstände vor, falls es vorher zu keiner gütlichen Einigung gekommen ist.

In den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden sowie im Schloss Moritzburg befindet sich eine Vielzahl (ca. 15 000 Einzelobjekte) von Kunstgegenständen, die unter diese gesetzliche Regelung fallen. Deshalb hat der Freistaat den Ankauf von über 1 000 kunsthistorisch bedeutsamen und für die Geschichte Sachsens wichtigen Kunstwerken beschlossen. Dazu gehören vor allem Möbel, Gläser, Meißner Prozellane, Gemälde, Grafiken und historische Waffen. Beispielhaft seien hier der Thronsessel und der Audienzstuhl August des Starken sowie Kändler-Porzellane genannt. Zu den Gemälden gehören ein Porträt August des Starken von Louis de Silvestre und mehrere Landschaftsbilder von J. A. Thiele. Unter den Skulpturen befindet sich eine Plastik von Balthasar Permoser in der Kapelle des Schlosses Moritzburg. Nach Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses zur heute vom Kabinett beschlossenen Vereinbarung werden diese Kunstgegenstände in das Eigentum des Freistaates übergehen. Damit wird gewährleistet, dass sie der Öffentlichkeit zugänglich bleiben werden. Die nicht angekauften Gegenstände werden dem Haus Wettin zurückgegeben.

Im Rahmen dieser Vereinbarung erwirbt der Freistaat Sachsen auch zwei Gegenstände aus dem ersten Moritzburger Schatzfund vom Jahre 1996: Ein Trinkgefäß in Form einer Greifenklaue, Dresden 1585, und einen Schmuckanhänger aus dem Jahre 1610.

Als Gegenwert erhält das Haus Wettin:

– Immobilienkomponente 12.618.990 DM

(Herzogingarten 9.418.990 DM, Hermann-Prell-Str. 6 3.200.000 DM)

– Barkomponente 10.980.000 DM

(Freistaat 5.300.000 DM, Bundesrepublik Deutschland 2.840.000 DM, Kulturstiftung der Länder 2.840.000 DM)

Gegenwert insgesamt: 23.598.990 DM

Mit dieser Vereinbarung ist es dem Freistaat Sachsen - insbesondere unter Beteiligung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder - gelungen, kulturhistorisch wertvolle Kunstgegenstände zu einem vertretbaren Preis im Rahmen einer gütlichen Einigung zu erhalten. Die Vereinbarung bedarf noch der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Sächsischen Landtags. Die entsprechende Sitzung ist für den 6. September 1999 vorgesehen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartnerin Sabine Penkawa
Telefon: +49 351 564 40067
Telefax: +49 351 564 40069
E-Mail: presse@smf.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang