Mehr Hochwasserschutz durch neues Wassergesetz

06.01.2004, 13:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsregierung beschließt Gesetzesnovelle

Die Staatsregierung hat heute die Novelle des Sächsischen Wassergesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf wird jetzt zur Behandlung in den Landtag eingebracht. Zuvor hatten betroffene Behörden, Instutitionen und Verbände Stellung genommen. „Das Gesetz enthält bundesweit einmalige Regelungen zum Hochwasserschutz. Damit übernehmen wir eine Vorreiterrolle in Deutschland“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Steffen Flath am Dienstag, 6. Januar, in Dresden. Die gesetzliche Aufarbeitung der Hochwasserkatastrophe sei mit der Novelle des Wassergesetzes abgeschlossen, so Flath weiter.

Nach der Gesetzesnovelle sollen zukünftig Hochwasserentstehungsgebiete ausgewiesen werden. Eine großflächige Versiegelung darf in diesem Gebieten zukünftig durch Bauvorhaben nur noch erfolgen, wenn dafür an anderer Stelle ein Ausgleich zugunsten des Wasserrückhalts erfolgt. Das können zum Beispiel Aufforstungen oder der Bau von Rückhaltebecken sein. Überschwemmungsgebiete müssen ab 2008 im Liegenschaftskataster ausgewiesen werden. Die Bevölkerung soll durch öffentlich ausgelegte Gefahrenkarten über mögliche Hochwassergefahren informiert werden. Betrieb und Unterhaltung von Stauanlagen (wie Talsperren und Rückhaltebecken) mit überörtlicher Bedeutung für den Hochwasserschutz, für die bislang Kommunen zuständig waren, übernimmt künftig die Landestalsperrenverwaltung. Das war eine Forderung der Kirchbach-Kommission.

Mit der Novelle des Wassergesetzes wird zudem die EU-Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt. Danach muss bei Gewässern bis 2015 ein guter Zustand erreicht werden. Eine erneute Verschlechterung ist verboten. Unter anderem ist der Anspruch der Durchgängigkeit der Fließgewässer in Sachsen in der Gesetzesnovelle festgeschrieben worden. „Damit sollen unsere Flüsse wieder zu echten Lebensadern für die Flussbewohner werden“, so Flath.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
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E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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