Muskauer Park ist ab heute Welterbestätte der UNESCO

02.07.2004, 14:28 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

heute Doppelsieg für Sachsen

Derzeit findet in Suzhou (Volksrepublik China) die 28. Sitzung des Welterbekomitees statt. Neben ca. 40 anderen Welterbeanträgen wurde auch der deutsch-polnische Antrag für den Muskauer Park/Park Muzakowski behandelt. Heute sprach sich das Komitee einstimmig für die Aufnahme des Landschaftskunstwerks des Fürsten Pückler auf die Liste des Welterbes der UNESCO aus. Ebenso fiel heute die Entscheidung, das Dresdner Elbtal in die Weltkulturerbeliste aufzunehmen. Die offizielle Überreichung der UNESCO-Urkunden wird anlässlich einer separaten Feier erfolgen.

„Mit der Verleihung des Welterbetitels verbindet sich eine eindrucksvolle Bestätigung der kulturpolitischen Investitionen des Freistaates Sachsen in den Muskauer Park. Durch das UNESCO-Label erhält der Nordosten Sachsens einen Magneten, der die touristische Entwicklung der Region um Bad Muskau fördern wird. Der Muskauer Park kann sich nun mit dem Garten von Versailles oder dem Gartenreich Dessau-Wörltiz auf eine Stufe stellen!“, sagte Finanzminister Dr. Horst Metz.

Seit Gründung der Stiftung "Fürst-Pückler-Park Bad Muskau" im Jahr 1993 förderte das Sächsische Staatsministerium der Finanzen die Restaurierungs- und Wiederaufbauprojekte sowie die Verwaltung und Nutzung der deutschen Parkseite mit rund 25 Millionen Euro. Der Bund stellte rund 14 Millionen Euro bereit.
Die Anerkennung als Welterbe ist für den Muskauer Park ein großer Schritt, der zusätzlichen Aufschwung verspricht. Bereits jetzt sind stetig wachsendes touristisches Interesse und eine erhebliche Steigerung der Besucherzahlen zu verzeichnen.
Zu den spektakulären Erfolgen der Stiftung „Fürst-Pückler-Park Bad Muskau“ gehört auch der fortschreitende Wiederaufbau des Neuen Schlosses und die im Oktober 2003 eingeweihte Doppelbrücke, die seitdem beide Parkhälften auf deutschem und polnischen Gebiet vereint.

Hauptziel der „United Nations Educational Scientific and Cultural Organisation“ (UNESCO) ist das Kultur- und Naturerbe der Welt zu erhalten, zu schützen und für nachfolgende Generationen zu bewahren. Die Liste des Weltkulturerbes beinhaltet einzelne Baudenkmäler verschiedenster Art: Städteensembles, Kulturlandschaften und Kunstwerke. Derzeit umfasst die Liste 730 Kultur- und Naturstätten in 125 Ländern (z.B. Pyramiden in Ägypten, Grand Canyon in den USA, Taj Mahal in Indien). Die Bundesrepublik Deutschland verzeichnet 27 Objekte (z.B. Aachener Dom; Altstadt der Hansestadt Lübeck; Schlösser und Parks von Potsdam-Sanssouci, Kölner Dom, Wartburg).
Mit der Aufnahme in die Liste des Weltkulturerbes würdigt die UNESCO die Einmaligkeit und Authentizität von Kultur- und Naturobjekten. Außerdem verspricht das Qualitätssiegel „UNESCO Welterbestätte“ eine noch höhere Wahrnehmung des jeweiligen Objektes durch die Öffentlichkeit.
Anlage: Historie

Historie:
Bereits im Zuge der Wiedervereinigung gab der damalige Direktor des polnischen Parkteils Andrzej Michalowski die Anregung zur deutsch-polnischen Antragstellung des Muskauer Parks als Welterbestätte der UNESCO. Konkret wurde das Projekt im Jahr 1999, als die Stiftung "Fürst-Pückler-Park Bad Muskau" und das Nationale Zentrum zur Untersuchung und Dokumentation der historischen Denkmäler in Warschau (polnische Parkverwaltung) sich gemeinsam an dem von der UNESCO Griechenland ausgeschriebenen Melina-Mercouri-Wettbewerb (Preis für den Schutz und die Verwaltung von Kulturlandschaften) beteiligten. Da die einzureichenden Unterlagen im Wesentlichen denen der Antragstellung zum Welterbe glichen, konnte das grenzüberschreitende Verfahren schon einmal geprobt werden. Stiftung und Zentrum wurden im Rahmen des Melina-Mercouri-Wettbewerbes mit einem Ehrenpreis ausgezeichnet.
Bei der Vorbereitung der UNESCO-Antragstellung lag auf der deutschen Seite das größte Problem in der komplizierten nationalen Vorauswahl. Das reguläre Verfahren sieht vor, dass über das jeweilige Bundesland eine Stätte nominiert werden kann, die dann nach erfolgter Abstimmung mit den anderen Bundesländern auf die sogenannte nationale Tentativliste aufgenommen wird. Die deutsche Tentativliste wurde allerdings Ende der 90iger Jahre für abgeschlossen erklärt, was zur Folge hatte, dass die deutschen Vorschläge für Welterbeobjekte bis ca. 2025 festgelegt sind. Hier half dem Projekt ein im Dezember 2001 in Finnland gefasster Beschluss des Welterbekomitees, der besagte, dass grenzüberschreitende Anträge in Zukunft unabhängig von den nationalen Tentativlisten parallel gestellt werden können.
Auf diese Weise ergab sich eine neue Chance für den Muskauer Park, in die Welterbeliste aufgenommen zu werden. Im Juli 2002 wurde der zweistaatliche Antrag durch den deutschen und den polnischen UNESCO-Botschafter offiziell im Welterbebüro in Paris übergeben.
Auf Grundlage einer Vorortbesichtigung erstellte der UNESCO-Gutacher Robert de Jong für ICOMOS (International Council on Monuments and Sites) eine Expertise, die im weiteren Verfahren die Grundlage für die Entscheidung über den Muskauer Welterbeantrag in Suzhou bildete.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartner Dirk Reelfs
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