Grunderwerbsteuerbefreiung beflüggelt Fusionen der Wohnungsgenossenschaften in Sachsen
25.07.2005, 13:50 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die vom Freistaat Sachsen gemeinsam mit den anderen neuen Ländern initiierte Grunderwerbsteuerbefreiung für die Fusion von Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften zeigt erste Erfolge. Seit In-Kraft-Treten der Steuerbefreiung Anfang des Jahres haben sich im Freistaat Sachsen bereits zehn Wohnungsgenossenschaften mit einer anderen Wohnungsgenossenschaft zusammengeschlossen. Diese Genossenschaften bewirtschafteten insgesamt über 4.000 Wohnungen. Acht dieser Unternehmen hielten Bestände von jeweils weniger als 500 Wohnungen. „Damit zeichnet sich ein deutlicher Trend zu größeren Wohnungsgenossenschaften ab, die besser am Markt bestehen können“, sagte Finanzminister Dr. Horst Metz. „Ich hoffe sehr, dass weit mehr Wohnungsunternehmen die Befreiung von der Grunderwerbsteuer bis Ende 2006 zu Zusammenschlüssen nutzen.“
Vor In-Kraft-Treten der befristeten Steuerbefreiung war die bei Fusionen anfallende Grunderwerbsteuer ein wesentliches Hindernis für Zusammenschlüsse im Bereich der Wohnungswirtschaft. Viele ostdeutsche Wohungsunternehmen scheuten aus Kostengründen einen Zusammenschluss, obwohl hohe Leerstandsquoten für größere Einheiten sprechen. Derzeit verwalten etwa 20 Prozent der ostdeutschen Wohnungsunternehmen weniger als 500 Wohnungen.
Eine Sachverständigenkommission unter Vorsitz des ehemaligen Leipziger Oberbürgermeisters Lehmann-Grube hatte daher im November 2000 eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer empfohlen, um die Entstehung wirtschaftlich gesunder Unternehmen auf dem ostdeutschen Wohnungsmarkt zu fördern.