Mitteldeutscher Frauenvollzug in Chemnitz nimmt Gestalt an

26.08.2009, 13:55 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

- Saniertes Hafthaus 1 übergeben -

Sachsens Justizminister Geert Mackenroth und Dr. Wolfgang Voß, Staatssekretär im Finanzministerium, haben heute in Anwesenheit von Justizministerin Prof. Angela Kolb aus Sachsen-Anhalt und dem Thüringer Justizstaatsekretär Michael Haußner das sanierte und umgebaute Hafthaus 1 der Justizvollzugsanstalt (JVA) Chemnitz an den Nutzer übergeben.

Das unter Leitung des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB), Niederlassung Chemnitz, durchgeführte Bauvorhaben konnte nach schon 14 Monaten fertig gestellt werden. Es wurden rund 4,7 Millionen Euro investiert. Mehr als 95 Prozent der Bauleistungen sind an sächsische Unternehmen vergeben worden. Dr. Wolfgang Voß dazu: „Die Verwaltungsvereinbarung über die Einrichtung eines zentralen Mitteldeutschen Frauenvollzugs in Chemnitz wurde im November 2008 unterzeichnet. Wir haben darauf schnell reagiert und freuen uns, rund ein Jahr später das sanierte und umgebaute Hafthaus 11 übergeben zu können. Damit sind wir dem länderübergreifenden Ziel nach einer Optimierung des Frauenvollzugs in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zügig nachgekommen.“

Justizminister Geert Mackenroth: „Durch die Sanierung und den Umbau des Hafthauses 1 haben wir einen wichtigen Schritt hin zu einem noch effektiveren Behandlungsvollzug für die weiblichen Gefangenen aus unseren drei Ländern gemacht.2 Die sächsische Justiz pflegt im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland seit Jahren eine vertrauensvolle Partnerschaft mit den Nachbarländern Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die länderübergeifende Zusammenarbeit, insbesondere im Justizvollzug, stellt für alle Seiten einen Gewinn dar. Künftig werden wir für weibliche Gefangene – etwa mit der Mutter-Kind-Abteilung - einen noch besser an ihren Behandlungserfordernissen orientierten Strafvollzug anbieten können.“

Unmittelbar nach der Unterzeichnung der Vereinbarung zur Einrichtung eines zentralen Mitteldeutschen Frauenvollzugs wurde das Hafthaus 1 umgebaut und saniert. Eine besondere Herausforderung dabei war, den komplexen Brandschutzanforderungen gerecht zu werden. Die Sanierung des Gebäudes erfolgte ohne Eingriff in die tragende Bausubstanz. Außerdem hat SIB in jeder Etage eine Aufsichtskanzel eingebaut, die Elektroanlage, die Sanitäranlagen, die Fußböden und teilweise auch die Hafttüren erneuert. Die farbliche Gestaltung im Innern des Gebäudes reicht von gelben bis zu grünen Tönen, die sich über die Fenster auch nach außen hin fortsetzen. Die Ideen zur Umsetzung dieser Baumaßnahme stammen vom Architekturbüro f29 aus Dresden, mit dem der Freistaat Sachsen schon bei anderen Vorhaben im Justizvollzug zusammengearbeitet hat.

Mit dem Aus- und Umbau des Standortes zum Mitteldeutschen Justizvollzug werden zukünftig 410 Haftplätze zur Verfügung stehen (330 Plätze im geschlossenen und 80 Plätze im offenen Vollzug). Dies erfordert in der nächsten Zeit weitere Baumaßnahmen, die auf der Basis der 2009 erstellten Zielplanung schrittweise realisiert werden. Dazu zählen der Umbau des Hauses III zum Jugendstrafvollzug, der Umbau und die Sanierung des Hauses II sowie die Neubauten einer Arbeitshalle, einer Sporthalle, eines Freigängerhaus für den offenen Vollzug mit Mutter-Kind-Abteilung und Jugendarrest, der Torwache und der äußeren Umwehrung.

1 Das Hafthaus 1 ist ein neungeschossiger Plattenbau aus dem Anfang der 1970er Jahre. Die Höhe des Gebäudes hat eine dominierende Wirkung auf die räumliche Umgebung. Die langjährige Nutzung des Standortes für den Justizvollzug und die aktuellen Anforderungen an Sicherheit und Hygiene hatten bereits seit Beginn der 1990er Jahre eine Reihe von Um- und Neubaumaßnahmen zur Folge. So baute der Staatsbetrieb das Hafthaus III zum Frauenhafthaus um (2000/2001), errichtete das Haus IV als Freigängerhaus (2001/2002), baute eine neue Küche (2002) und eine neue Wäscherei (2006).

2 Nur ca. 5 % aller Gefängnisinsassen sind Frauen. Diese geringe Anzahl erschwert es, weibliche Gefangene differenziert unterzubringen und vielfältige Behandlungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmaßnahmen anzubieten. Darum haben die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Rahmen der „Initiative Mitteldeutschland“ die zentrale Unterbringung der weiblichen Gefangenen in der JVA Chemnitz/Bereich Reichenhain vereinbart.


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