Steuertipps vom Finanzministerium: Freibetrag auf den Lohnsteuerkarten 2009 und 2010
26.10.2009, 14:42 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Arbeitnehmer haben nur noch bis zum 30. November 2009 Zeit, um sich auf der Lohnsteuerkarte 2009 einen Freibetrag eintragen zu lassen und damit noch 2009 Steuern zu sparen. Darauf weist das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hin.
Der Vorteil des so genannten Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens liegt für Arbeitnehmer darin, dass sie bereits im laufenden Kalenderjahr über ihr Geld verfügen können. Sie müssen sich nicht bis zum Folgejahr gedulden, um ihre Erstattungsansprüche mittels Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Denn durch einen vom Finanzamt eingetragenen Freibetrag (beispielsweise wegen Werbungskosten, bestimmter Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen) ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeit¬geber vom Arbeitslohn einbehalten muss. So können sich insbesondere noch die auf das Weihnachtsgeld entfallenden Steuerabzugsbeträge mindern. Aber auch im Jahr 2010 lassen sich geringere Steuerabzugsbeträge erreichen, wenn man die voraussichtlich steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2010 eintragen lässt.
Ausführliche Erläuterungen zum Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, insbesondere für welche Auf¬wend¬ungen und unter welchen Voraussetzungen ein Freibetrag eingetragen werden kann sowie zum Antragsverfahren, enthält die jährliche Informationsschrift „Lohnsteuer – Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler“, die für die Jahre 2009 und 2010 im Steuerportal www.steuern.sachsen.de unter der Rubrik Vordrucke & Informationen --> Lohnsteuer zum kostenlosen Download bereitsteht.
Wer keinen Internetzugang besitzt, kann den Text bei seinem Finanzamt einsehen. Außerdem druckt die Pressestelle des Finanzministeriums den Text auf Anfrage aus und versendet ihn.
Zur Eintragung eines Freibetrags müssen dem Finanzamt die Lohnsteuerkarte(n) und der ausgefüllte Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das betreffende Kalenderjahr vorgelegt werden. Befindet sich die Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber, händigt er diese hierfür vorübergehend aus. Die Antragsformulare – den sechsseitigen und den vereinfachten Antrag – halten die Finanzämter kostenlos bereit. Sie können aber auch im Steuerportal www.steuern.sachsen.de unter der Rubrik Vordrucke & Informationen --> Lohnsteuer kostenlos abgerufen und gleich am PC ausgefüllt oder als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Unabhängig von der Eintragung eines Freibetrags sollten alle Arbeitnehmer die Daten auf der Lohnsteuerkarte 2010 sofort nach Erhalt auf ihre Richtigkeit überprüfen und ggf. fehlerhafte Eintragungen korrigieren lassen, rät das Finanzministerium. Dies liegt im eigenen Interesse eines jeden Arbeitnehmers, damit nur die zutreffenden Steuerabzugsbeträge einbehalten werden.
Das Finanzministerium weist darauf hin, dass letztmals für 2010 die Lohnsteuerkarte von den Gemeinden ausgestellt wird, da ab 2012 ein elektronisches Verfahren eingeführt wird. Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für das Kalenderjahr 2011 weiter und ist auch in den Fällen, in denen sie derzeit nicht benötigt wird sorgfältig aufzubewahren.