ESF-Richtlinie Berufliche Bildung geändert

27.04.2010, 13:24 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Mehr Fördermöglichkeiten in der Aus- und Weiterbildung

Gemeinsame Pressemitteilung des SMWA und des SMUL

Sachsen erweitert die Fördermöglichkeiten für Azubis, Beschäftigte und Unternehmen in der Aus- und Weiterbildung. Mit Änderung der Richtlinie wurde die Grundlage für die Einführung von Weiterbildungsschecks geschaffen, mit denen Beschäftigte bis zu 80 Prozent Zuschuss erhalten können.

Die Palette der Kurse, die gefördert werden können, reicht von fachsprachlichen Fortbildungen über kaufmännische Lehrgänge bis zu berufsbegleitenden Studiengängen. Unterstützt werden Beschäftigte mit geringem Einkommen und Wohnort in Sachsen. Der Weiterbildungsscheck wird die individuellen Weiterbildungsmöglichkeiten verbessern. Dem Freistaat stehen dafür insgesamt bis zu 15 Mio. EUR aus dem Europäischen Sozialfonds und Landesmitteln aus den Ministerien Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie Umwelt und Landwirtschaft zur Verfügung.

„Die Förderbedingungen sind jetzt auf den Bedarf des Einzelnen und der Unternehmen ausgerichtet“, betont der sächsische Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Sven Morlok (FDP). „Wir wollen keine Standardkurse fördern, schließlich gibt es auch keine Standardunternehmen. Jeder Beschäftigte und jedes Unternehmen hat einen unterschiedlichen Hintergrund und Anspruch. Dem sollten auch die Förderangebote gerecht werden“, betont Minister Morlok.

Mit der Änderung der Förderrichtlinie Berufliche Bildung können zudem Auslandsaufenthalte zur Qualifizierung von Beschäftigten nun schon ab einer Dauer von einem Monat gefördert werden.
„Wir wollen, dass mehr junge Menschen und Unternehmen das Auslandspraktikum nutzen“, so Minister Morlok. „Beide Seiten profitieren davon: Die Beschäftigten erhalten Einblicke in eine Fremdsprache und in Besonderheiten ihres Berufes. Wenn sie mit guten Erfahrungen und neuen Ideen von ihren Auslandsaufenthalten zurückkehren, erhöht das die Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen. Schließlich werden der Wettbewerb und die Ausrichtung der Unternehmen immer internationaler.“

Die Änderungen der Förderrichtlinie treten einen Tag nach Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft, voraussichtlich am 15. Mai.

Beratungsstelle APIK für die Förderung von Auslandsaufenthalte von Azubis und Beschäftigten Email apik@zts.de


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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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