Brand bei den Kreiswerken Delitzsch
29.04.2010, 10:34 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Landesdirektion schaltet Staatsanwaltschaft ein
Umweltminister Frank Kupfer hat heute (29. April 2010) den zuständigen Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft über den Stand der Ermittlungen zum Brand bei den Kreiswerken Delitzsch (Landkreis Nordsachsen) vom 7. April informiert.
Erste Überprüfungen durch die Landesdirektion Leipzig hatten ergeben, dass in der betreffenden Anlage mehr Abfälle gelagert worden waren, als zulässig waren. Die zulässige Lagermenge wurde danach um bis zu 853 Tonnen überschritten. Da der Verdacht besteht, dass es sich hierbei zum Brandzeitpunkt um einen teilweise nicht genehmigten Betrieb einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage handelt und dies ein Straftatbestand nach § 327 StGB wäre, hat die Landesdirektion Leipzig die zuständige Staatsanwaltschaft informiert.
„Die Vorgänge um die Kreiswerke Delitzsch zeigen, dass die erforderliche Überwachung durch die zuständigen Behörden in Sachsen funktioniert und Verstöße nicht hingenommen werden“, so Umweltminister Frank Kupfer.