Die Finanzministerkonferenz schlägt kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts vor
20.05.2010, 13:03 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Jahreskonferenz der Länderfinanzminister in Dresden
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich auf ihrer Jahrestagung am 20. Mai 2010 in Dresden unter Vorsitz von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum (Berlin) mit dem Thema Steuervereinfachung befasst.
Das bestehende Steuerrecht wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern, die steuerliche Pflichten zu erfüllen haben oder mit der Anwendung des Steuerrechts beruflich befasst sind, in weiten Bereichen als deutlich zu kompliziert empfunden. Die Finanzministerinnen und Finanzminister aller Länder sehen daher in der grundlegenden Vereinfachung des Steuerrechts neben der Modernisierung der Steuerverwaltung ein zentrales steuerpolitisches Aufgabenfeld.
Sie halten die Vereinfachung des bestehenden Steuerrechts für möglich. Aus einer Vielzahl von möglichen Optionen zur Steuervereinfachung haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder insgesamt 13 konkrete Maßnahmen identifiziert, die kurzfristig umsetzbar sind.
Im Fokus stehen dabei u. a. die Vereinfachung bei der Entfernungspauschale, die vereinfachte Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten, die steuerliche Gleichstellung von minderjährigen und volljährigen Kindern bei der Erfassung der Einkünfte und die Berücksichtigung eines erhöhten Pauschbetrags für behinderte Menschen bei gleichzeitiger Abschaffung komplizierter Einzelnachweise.
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder gehen jetzt davon aus, dass der Bundesminister der Finanzen ihre Vorschläge umgehend im Rahmen einer Gesetzgebungsmaßnahme zur Steuervereinfachung berücksichtigen wird.
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder legen im Hinblick auf den Konsolidierungsbedarf der öffentlichen Haushalte Wert auf eine weitestgehend aufkommensneutrale Ausgestaltung der gesetzgeberischen Umsetzung.