Rekorde bei Datenschutzbeschwerden und Datenpannen – Bürgerinnen und Bürger fordern Grundrechtsschutz vehementer ein – Datenschutzaufsicht muss personell gestärkt werden

08.11.2026, 08:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten (SDTB) sind in den ersten drei Quartalen dieses Jahres deutlich mehr Beschwerden eingegangen als jemals zuvor. Bis Ende September wurden 1.836 Eingaben zu vermuteten Datenschutzverstößen gezählt – ein massiver Anstieg um 52 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Damit setzt sich ein Trend fort: Schon im vergangenen Jahr registrierte die SDTB mit 1.614 Beschwerden nach vier Quartalen einen Rekord, was einem Zuwachs von 29 Prozent gegenüber 2024 entsprach.
Ein wesentlicher Treiber für diesen starken Anstieg ist Künstliche Intelligenz. Bürgerinnen und Bürger nutzen Large Language Models immer häufiger, um ihre Beschwerdeschreiben zu formulieren. Zudem erleichtern es die KI-Modelle, direkt die zuständige Aufsichtsbehörde als richtigen Ansprechpartner zu finden.
Besonders stark fiel der Zuwachs 2026 bislang im nichtöffentlichen Bereich aus, der neben der privaten Wirtschaft auch Vereine und Privatpersonen umfasst: Hier steht ein Plus von 62 Prozent zu Buche. Aber auch im öffentlichen Bereich legten die Beschwerden um 35 Prozent zu.

Höchststand bei Eingaben zu Videoüberwachungen

Noch nie verzeichnete die SDTB so viele Eingaben zur Videoüberwachung wie in diesem Jahr. Im Vergleich zu den ersten drei Quartalen des Vorjahres stieg die Zahl der Vorgänge um 59 Prozent auf insgesamt 398 Fälle. Damit wurde der Gesamtwert des Jahres 2025 (313 Fälle) bereits jetzt deutlich übertroffen.
Alleine im nichtöffentlichen Bereich gingen in den ersten neun Monaten dieses Jahres 340 Beschwerden und 28 Beratungsanfragen ein. Besonders häufig betrafen die Vorgänge Kameras im gewerblichen Umfeld sowie im Wohn- und Nachbarschaftsbereich. Oftmals werden dabei unzulässigerweise öffentliche Gehwege, Mieter- oder Kundenbereiche erfasst. Darüber hinaus bilden Nachbarschaftsstreitigkeiten, die ab einer gewissen Eskalationsstufe mithilfe von Videoüberwachung ausgetragen werden, weiterhin einen Schwerpunkt. Im Gegensatz dazu fällt die Zahl der Eingaben zur Videoüberwachung durch öffentliche Stellen – wie Kommunen oder die Polizei – verhältnismäßig gering aus.

Höchststand auch bei gemeldeten Datenpannen

Nach Artikel 33 der Datenschutz-Grundverordnung sind Verantwortliche verpflichtet, Datenschutzverletzungen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Bis Ende Oktober gingen 1.400 dieser Meldungen bei der SDTB ein – so viele wie noch nie. Im gesamten Jahr 2025 waren es 1.058 Meldungen.
Ein Trend setzt sich auch in diesem Jahr fort: Zu den Meldungen aus dem öffentlichen und privaten Bereich gehören mehr und mehr Cyberangriffe, bei denen personenbezogene Daten betroffen sind, unter anderem auch Gesundheits- und Finanzdaten.

Appell an den Haushaltsgesetzgeber: Arbeitsfähigkeit der Datenschutzaufsicht sicherstellen

Die aktuelle Entwicklung fasst die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert so zusammen: »Derzeit sieht es danach aus, dass sich die Menge der bei mir eingegangenen Beschwerden innerhalb von nur zwei Jahren, also von 2024 bis Ende 2026, verdoppeln wird. Zudem steigt die Komplexität der Fragestellungen, was die Bearbeitung aufwendiger macht. Die Meldungen von Datenpannen legen ebenfalls stark zu. Hinzu kommen neue Aufgaben aus der KI-Verordnung, dem Data Act und dem neuen Polizeirecht.
Leider sind die personellen Ressourcen in meiner Behörde nicht mitgewachsen. Trotz der immensen Belastung bleibt es mein Anspruch und meine Pflicht, allen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren berechtigten Datenschutzanliegen zu helfen. Ich appelliere daher an den Haushaltsgesetzgeber, mir zur Bewältigung der Beschwerdeflut und der neuen Aufgaben zwei neue Stellen zur Verfügung zu stellen und vom geplanten Wegfall einer Stelle ab dem Jahr 2029 abzusehen.
Andernfalls gehen das anhaltend hohe Beschwerdeaufkommen und die steigende Komplexität der Fragestellungen unweigerlich zulasten von anlasslosen Kontrollen, Aufklärung und der allgemeinen Präventionsarbeit. Ich befürchte, dass der Schutz der Grund- und Persönlichkeitsrechte spürbar geschwächt wird.«

Datenschutz ist als Grundrecht in der EU-Grundrechtecharta verankert. Nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung und der JI-Richtlinie, die den Datenschutz im Sicherheitsbereich regelt, ist die Datenschutzaufsichtsbehörde mit ausreichenden personellen, technischen und finanziellen Ressourcen auszustatten.

Für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben stehen der SDTB seit 2023 insgesamt 41 Stellen zur Verfügung. Gemeinsam mit ihrem Team beaufsichtigt Dr. Juliane Hundert den Umgang mit personenbezogenen Daten im Freistaat. Das Spektrum umfasst sowohl öffentliche als auch nichtöffentliche Stellen in Sachsen – darunter rund 180.000 Unternehmen, 29.000 Vereine sowie 2,2 Millionen Privathaushalte.


Kontakt

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Pressesprecher Björn-Henrik Lehmann
Telefon: +49 351 85471 203
Telefax: +49 351 85471 109
E-Mail: presse@sdtb.sachsen.de
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