Meilenstein im Gewaltschutz - Sächsisches Gewalthilfegesetz im Landtag beschlossen
04.11.2026, 15:59 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Gleichstellungsministerin Köpping: »Wichtiger Schritt für besseren Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt«
Der Sächsische Landtag hat heute das Sächsische Gewalthilfegesetz beschlossen. Mit dem Gesetz werden der Ausbau und die langfristige Absicherung der Schutz- und Beratungsstrukturen bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gewährleistet. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit hat der Freistaat Sachsen seine Pflicht zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes des Bundes mit der Erstellung eines eigenen Landesgesetzes bis Ende 2026 erfüllt.
Staatsministerin Petra Köpping: »Gewalt ist ein Problem für uns alle – unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft. Dem müssen wir uns als Gesellschaft entgegenstellen. Das Sächsische Gewalthilfegesetz ist ein wichtiger Schritt für einen besseren Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Betroffene häuslicher Gewalt erhalten künftig – unabhängig vom Geschlecht – flächendecken Schutz und Beratung. Damit geht Sachsen als eines der wenigen Bundesländer über die Anforderungen des Bundesgesetzes hinaus und sichert einen umfassenden Schutz auch für männliche und queere Betroffene Das Hilfesystem wird bedarfsgerecht ausgebaut. Mit der Aufnahme der vertraulichen Spurensicherung in das Gewalthilfegesetz wird deren Finanzierung langfristig geregelt. Ich danke daher ausdrücklich allen am Konsultationsverfahren beteiligten Fraktionen im Landtag für die breite Unterstützung des Gesetzesentwurfes. Wir senden damit ein starkes Signal der Solidarität an die Betroffenen.«
Mit dem Gesetz erfüllt Sachsen nicht nur die Vorgaben des Bundes, sondern auch maßgebliche Forderungen der Istanbul-Konvention, der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie des Landesaktionsplans des Freistaates Sachsen zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Ein zentraler Bestandteil des jetzt beschlossenen Gesetzentwurfs ist der bedarfsgerechte Ausbau des Hilfesystems in der Fläche: In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt im Freistaat Sachsen sollen Schutz- und Beratungskapazitäten vorgehalten werden. Das Gesetz schließt dabei ausdrücklich alle Betroffenen häuslicher Gewalt in den Anwendungsbereich ein. Auch die Belange von Menschen mit Behinderungen sollen stärker berücksichtigt werden.
Die Finanzierung der Schutz- und Beratungseinrichtungen, die nach der vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt aufgestellten Entwicklungsplanung erforderlich sind, wird sichergestellt. Damit wird nach Maßgabe des Bundes aus einer bisher freiwilligen Leistung eine gesetzliche Pflichtaufgabe, der Sachsen somit nachgekommen ist. Neben Schutz- und Beratungsangeboten liegt der Fokus des Gesetzes auf Prävention, Öffentlichkeitsarbeit und der Vernetzung der Einrichtungen mit anderen Hilfsdiensten und Behörden. Das Gesetz richtet sich daher nicht ausschließlich an gewaltbetroffene Personen, sondern bezieht auch Angebote für Gewaltausübende mit ein. Im Sächsischen Gewalthilfegesetz wird nunmehr auch die Vertrauliche Spurensicherung mit verankert sein. So werden die Bereitstellung und der Transport der Spurensicherungskits, die regelmäßigen Schulungen sowie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit zur Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung finanziert.
Mehr Informationen:
Im nächsten Doppelhaushalt sind im Regierungsentwurf für den Gewaltschutz insgesamt 19,1 Millionen Euro für 2027 und 20,4 Millionen Euro für 2028 vorgesehen. Darin berücksichtigt sind auch die ab 2027 durch den Bund zur Verfügung gestellten Mittel.
Weitere Informationen zum Gewalthilfesystem in Sachsen sind unter https://www.gewaltschutz.sachsen.de/ zu finden.