Staatsregierung bringt Erstes Sächsisches Gesetz zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung in den Landtag ein
03.11.2026, 14:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Weniger Pflichten, schnellere Genehmigungen, mehr Digitalisierung
Dresden (3. November 2026) – Das Sächsische Kabinett hat in seiner Sitzung am 3. November 2026 den überarbeiteten Entwurf des Ersten Sächsischen Gesetzes zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung (StaMo I) beschlossen und wird den Gesetzentwurf nun an den Sächsischen Landtag übermitteln.
Damit überführt die Staatsregierung den im Frühjahr angekündigten Richtungswechsel beim Bürokratieabbau in konkretes Landesrecht. Das Gesetz wurde um die Regelungen aus dem Gesetz zur Modernisierung landesrechtlicher Formerfordernisse und dem Vierten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Justizgesetzes ergänzt. Es bündelt damit einen ersten sächsischen Maßnahmenkatalog, der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen und die Verwaltung gleichermaßen entlastet.
Staatskanzleichef Dr. Andreas Handschuh: »Unser Ziel ist klar: die Verwaltung in unserem Freistaat soll einfacher, schneller und moderner werden. Wir gehen dabei radikale Schritte, um Freiraum für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen zu schaffen. Die Vielzahl positiver Rückmeldungen von Unternehmen, Kommunen und Fachverbänden im Rahmen der Anhörung und aus dem Konsultationsverfahren gibt uns Rückenwind. Wir wollen nicht länger einzelne bürokratische Hemmnisse mühsam beseitigen, sondern die Logik unseres Verwaltungshandelns in Sachsen grundlegend verändern. Künftig muss begründet werden, warum eine bürokratische Pflicht notwendig ist – und nicht mehr, warum sie entfallen kann.«
Justizministerin Prof. Constanze Geiert: »Mit der teilweisen Abschaffung der Widerspruchsverfahren ermöglichen wir Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen deutlich schneller Rechtssicherheit und entlasten gleichzeitig die Widerspruchsbehörden. Die Reform ist ein wichtiger Schritt für eine moderne Verwaltung, die effizient, transparent und serviceorientiert arbeitet. Ziel ist eine Beschleunigung der Verfahren für einen effizienten Staat.«
Jede Pflicht muss zukünftig begründet werden
Herzstück des Gesetzes ist das Sächsische Mitwirkungspflichtenabbaugesetz. Ab dem 1. September 2027 kehrt sich die bisherige Logik um. Bislang musste begründet werden, warum eine Pflicht entfallen kann. Künftig werden sämtliche sogenannten BANDA-Pflichten im Landesrecht aufgehoben. Nur wo die Verwaltung darlegt, dass eine Pflicht zwingend notwendig ist, bleibt sie bestehen. Diese Pflichten werden in einer Rechtsverordnung festgeschrieben und vom Sächsischen Landtag beschlossen. Was dort nicht steht, entfällt. Auch jede neue Bürokratiebelastung muss künftig besonders begründet werden.
Der sächsische Ansatz ist dabei besonders umfassend: Erfasst sind nicht nur Berichts- und Dokumentationspflichten, sondern auch Auskunfts-, Nachweis- und Aufbewahrungspflichten. Nach der Anhörung gilt der Abbau zudem nicht nur für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, sondern auch für Berichtspflichten der Kommunen.
Genehmigung automatisch nach drei Monaten
Das Gesetz führt außerdem zum 1. September 2027 eine weitreichende Genehmigungs- und Vollständigkeitsfiktion ein. Anträge bei sächsischen Behörden gelten grundsätzlich als genehmigt, wenn die Behörde nicht innerhalb von drei Monaten entschieden hat. Das beschleunigt Verfahren und stärkt die Planungs- und Investitionssicherheit. In besonders schwierigen Verfahren kann die Frist einmal verlängert werden. Ausgenommen sind nur förmliche Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen. Weitere Ausnahmen muss die Staatsregierung begründen und mit Zustimmung des Landtages in einer Rechtsverordnung festlegen.
E-Mail statt Unterschrift auf Papier
Schriftformerfordernisse im sächsischen Landesrecht werden ab dem 1. Juli 2027 grundsätzlich auch durch ein elektronisches Dokument gewahrt. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen können damit in der Regel per E-Mail mit Behörden kommunizieren. Die eigenhändige Unterschrift entfällt, sofern nicht zwingende Gründe eine Ausnahme erfordern.
Schnellere Rechtssicherheit
Verwaltungsentscheidungen sind grundsätzlich zunächst in einem verwaltungsinternen Widerspruchsverfahren nachzuprüfen, bevor die Betroffenen eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben können. Dieser Verfahrensschritt entfällt nun in einer Reihe von Rechtsgebieten. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erhalten damit unmittelbaren Zugang zu den Verwaltungsgerichten, womit sich die Verfahrensdauer insgesamt verkürzt und schneller Rechtssicherheit geschaffen wird.
Parallel bereitet die Staatsregierung ein zweites Gesetzespaket (StaMo II) vor, in das bis Jahresende insbesondere die Neuorganisation der Staatsverwaltung, Maßnahmen zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung sowie weitere Vorschläge der Reformkommission für starke sächsische Kommunen einfließen sollen.
Anlage
Übersicht Erstes Sächsisches Gesetz zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung (StaMo I)