Talsperre Quitzdorf: Betreten der Uferbereiche und des Stauraumes verboten! - Gefahr durch Sedimente und Untiefen
27.10.2026, 09:39 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen weist ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten der Uferbereiche und des Stauraumes der Talsperre Quitzdorf (Landkreis Görlitz) verboten ist! Auch das Angeln ist in Abstimmung mit dem verantwortlichen Pachtbetrieb ab dem 26.10.2026 bis auf Weiteres verboten!
Beim Betreten des Stauraums besteht Lebensgefahr. Über Jahrzehnte haben sich hier feine Sedimente abgelagert, in denen man leicht stecken bleiben kann. Sie bedecken eventuelle Untiefen und angeschwemmte Gegenstände, an denen man sich leicht verletzen kann. Verbots- und Hinweisschilder werden zusätzlich aufgestellt.
Der aktuelle Stand der Baumaßnahme wird zudem auf unserer Internetseite
Quitzdorf am See - Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen - sachsen.de veröffentlicht.
Hintergrundinformation
Seit mehr als 50 Jahren ist die Talsperre Quitzdorf im Dauereinsatz. Bei einer Bauzustandsanalyse im Jahr 2018 wurden erhebliche Schäden auf der Wasserseite des Entnahmebauwerks festgestellt. Zwischen Juni und Dezember 2019 wurde die Anlage für Reparaturen bis zu einem Drittel abgestaut. Seit Mitte Oktober läuft nun die komplette Entleerung der Talsperre für die notwendige Sanierung.