Ausbau der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen in Sachsen geht sukzessive voran – Ausweitung der Landesfinanzierung auf das Erzgebirge ist Schwerpunkt im Jahr 2027

01.10.2026, 11:16 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bis zum 28. September 2026 haben insgesamt vier gemeinnützige freie Träger bzw. Körperschaften ihr Interesse am Aufbau einer landesfinanzierten Frauen- und Kinderschutzeinrichtung im Erzgebirgskreis bekundet. Damit wird nicht nur der Ausbau der Schutzplätze in Sachsen vorangetrieben, sondern auch der kommunale Haushalt des Landkreises ab 2027 spürbar entlastet.

Staatsministerin Petra Köpping: »Unser Ziel ist ein bedarfsgerechtes und flächendeckendes Hilfesystem für Betroffene häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Durch den kontinuierlichen Ausbau von Platz- und Beratungskapazitäten setzen wir dies entschieden um. Seit April 2026 steht Betroffenen und ihren Kindern im Landkreis Mittelsachsen eine neue Schutzeinrichtung mit sechs Plätzen zur Verfügung. Zudem ist es gelungen, drei weitere Familienplätze im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge einzurichten. Diesen Weg werden wir konsequent weitergehen.«

Die Frauen- und Kinderschutzeinrichtung im Erzgebirgskreis soll ab dem 1. März 2027 Betroffene aufnehmen und vorerst mit vier Familienplätzen starten. In den kommenden Jahren ist ein stetiger Ausbau der Schutzplätze und Beratungskapazitäten vorgesehen. Der Platzausbau im Erzgebirgskreis wurde für 2027 als Schwerpunkt gesetzt. Mit dem Start der Schutzeinrichtung wird zudem eine präzisierte statistische Erfassung vor Ort eingeführt. Diese soll eine fundierte Bedarfsfeststellung ermöglichen und die Datengrundlage für den weiteren Ausbau bilden. Ein bedarfsorientierter, schrittweiser Ausbau im Landkreis ist anschließend geplant.

Die Platzbedarfe für den gesamten Freistaat werden im Rahmen der fortlaufenden Sozialplanung während der ersten Ausbauphase zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in den Jahren 2027-2031 und darüber hinaus ermittelt.

Der Handlungsbedarf wird durch die aktuellen Entwicklungen unterstrichen: Das Lagebild der Straftaten der häuslichen Gewalt in Sachsen zeigt für das Berichtsjahr 2025 erneut einen Anstieg der Gewaltstraftaten, diesmal um 4,0 Prozent. Die Tendenz ist seit Jahren steigend. 11.351 Frauen und Männer sind im Jahr 2025 Opfer von häuslicher Gewalt geworden. 71,2 Prozent der Betroffenen sind weiblich. Diese Zahlen verdeutlichen die Notwendigkeit, den Ausbau der Schutzplätze und Beratungskapazitäten voranzutreiben.

Hintergrund:
Das Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt des Bundeswurde am 24. Februar 2025 beschlossen. Die Bundesländer sind damit verpflichtet, ein Netz an ausreichenden, niedrigschwelligen, fachlichen sowie bedarfsgerechten Schutz- und Beratungsangeboten angemessener geografischer Verteilung sicherzustellen. Der individuelle Anspruch auf Schutz und Beratung, welcher Kinder in Obhut der betroffenen Person ebenfalls einschließt, gilt ab 2032.

Mit dem Sächsischen Gewalthilfegesetz, welches der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Sachsen dient, ändert sich die Finanzierungsgrundlage. Dafür wird gegenwärtig parallel zum Landesgesetz auch eine Rechtsverordnung erarbeitet, die ebenfalls zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Mit dieser wird die Finanzierung des gesamten Hilfesystems als Pflichtleistung neu geregelt.

Mehr Informationen zum Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt: https://www.gewaltschutz.sachsen.de/

Mehr Informationen zum Lagebild: https://www.lpr.sachsen.de/download/HGW_Lagebild_2025.bereinigt.pdf


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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