27 Kommunen haben Verträge nach § 6 EEG abgeschlossen – mindestens 390.000 € pro Jahr fließen an sächsische Kommunen

28.09.2026, 15:14 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Logos des BMUKN und NKI gefördert

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Dresden, 28. September 2026 - Finanzielle Beteiligung, so ist sich die Fachwelt einig, gilt als ein Schlüssel für die Akzeptanz Erneuerbarer Energien. In Sachsen fließen bereits heute mindestens 390.000 € pro Jahr in die kommunalen Haushalte. Diese Zahl ist das Ergebnis einer Umfrage der Sächsischen Energieagentur – SAENA GmbH, an der sich bislang 53 Kommunen beteiligten. »Wir freuen uns sehr, dass der Großteil dieser Kommunen Verträge nach § 6 EEG abgeschlossen hat«, so Sarah Gerlach, Beraterin bei der SAENA.

Nach § 6 EEG können Betreiber von Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen Kommunen freiwillig in Höhe von 0,2 ct/kWh beteiligen. Voraussetzung ist, dass die Anlagen eine Mindestleistung 1 Megawatt (MW) haben. Vorteil für die Betreiber: ein Teil der Zahlungen kann vom Verteilnetzbetreiber zurückerstattet werden, falls es sich um geförderte Strommengen handelt. So könnten laut Energieportal Sachsen 155 Kommunen an Windenergieanlagen und 118 Kommunen an PV-Freiflächenanlagen beteiligt werden.

Wie die Auswertung der Umfrage zeigt, erhalten drei sächsische Kommunen Beträge von 50.000 bis 100.000 Euro, vier Kommunen zwischen 10.000 und 50.000 Euro und sieben Kommunen weniger als 10.000 Euro im Jahr aus Windenergieanlagen. Bei PV-Freiflächen fallen die Zahlungen geringer aus. Zwei Kommunen erhalten zwischen 10.000 und 50.000 Euro, während sechs Kommunen unter 10.000 Euro im Jahr bekommen. »Da große PV-Anlagen keine EEG-Vergütung mehr erhalten, können sich die Betreiber das Geld nicht zurückholen«, weiß Sarah Gerlach. Dementsprechend zurückhaltend zeigten sich einige Betreiber, Verträge nach § 6 EEG mit Kommunen abzuschließen.

Die Umfrage ist aufgrund der zu geringen Teilnehmeranzahl nicht repräsentativ. Trotzdem sieht Sarah Gerlach anhand der Daten ein positives Bild. »Für die Betreiber ist der Vertragsabschluss ein Mehraufwand. Trotzdem sehen wir, dass ein Großteil der Betreiber verstanden hat, wie wichtig es ist, dass auch der Ort etwas von Erneuerbaren-Energien-Anlagen hat«, so die Beraterin. 17 Kommunen haben Verträge nach § 6 EEG für Windenergieanlagen geschlossen, 15 Kommunen Verträge für Freiflächen-PV. In neun Kommunen lehnen PV-Betreiber eine Beteiligung ab. Das ist bei Windenergie nur in drei Kommunen der Fall.

Zukünftig können sich Betreiber nicht mehr aussuchen, ob sie Kommunen beteiligen oder nicht. Nach dem sächsischen Erneuerbaren-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz müssen sie Gemeinden an den Erträgen beteiligen. Das Gesetz gilt für alle Anlagen, die ab 2025 eine Genehmigung erhalten haben. »Die Umfrage zeigt, dass mehr Kommunen die Individualvereinbarung gegenüber der Zahlungsverpflichtung bevorzugen«, so Sarah Gerlach. Ein Beispiel ist die Stadt Großenhain. Die Gelder sollen zwischen den betroffenen Ortsteilen aufgeteilt und zusätzlich Stromgutscheine ausgegeben werden.

Bei Fragen zur finanziellen Beteiligung unterstützt die SAENA durch Beratungsangebote und Workshops. »Der Gemeinderat oder die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sollten verschiedene Modelle durchspielen und die Vor- und Nachteile betrachten«, betont Sarah Gerlach. »So kann es sein, dass in manchen Kommunen den Bürgern der Erhalt des Schwimmbades wichtiger ist, als eine Strompreisgutschrift zu erhalten oder Miteigentümer einer Anlage zu werden. Wichtig ist, dass die Form der Beteiligung zu den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort passt.«

Zum BEEKOMM-Projekt - Bundesweite Zusammenarbeit als Mehrwert für Kommunen
BEEKOMM ist ein Verbundprojekt von insgesamt acht Landesenergieagenturen und vergleichbaren Einrichtungen deutschlandweit. Neben der SAENA sind folgende Partnerorganisationen beteiligt: Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW), die LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH (LEA Hessen), die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV), die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN), NRW.Energy4Climate GmbH, die saarländische IZES gGmbH sowie die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA). Diese enge Zusammenarbeit ermöglicht einen kontinuierlichen Wissenstransfer über Bundesländergrenzen hinweg.

Hintergrund zum Projekt:
Das Verbundprojekt BEEKOMM wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert. Es läuft von Mai 2026 bis April 2030. Bundesweit sollen rund 4.300 Kommunen angesprochen werden. Für Sachsen übernimmt die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH die Umsetzung.

Nationale Klimaschutzinitiative:
Seit 2008 initiiert und fördert das Bundesumweltministerium mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ob in Städten, Gemeinden und Landkreisen, in Bildungseinrichtungen und Unternehmen: Die vielfältigen Fördermöglichkeiten unterstützen die Menschen vor Ort dabei, ein lebenswertes Jetzt und eine nachhaltige Zukunft zu gestalten.

Über die Sächsische Energieagentur
Die Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH ist das unabhängige Beratungs-, Informations-, und Kompetenzzentrum zu den Themen erneuerbare Energien, zukunftsfähige Energieversorgung, Energieeffizienz und effiziente Mobilität. Gesellschafter sind der Freistaat Sachsen und die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Sie dient als sachsenweite Anlaufstelle für alle handelnden Personen und Institutionen im Bereich Energie und Klimaschutz.

Ansprechpartner:
Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH
Sarah Gerlach
Telefon: 0351 4910-3195
Hannes Gerold
Telefon: 0351 4910-3198
E-Mail: beekomm@saena.de
Pressekontakt:
Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH
Sylvia Hünlich
Telefon: 0351 4910-3158
E-Mail: sylvia.huenlich@saena.de

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird auf die Anwendung der geschlechtergerechten Sprache verzichtet. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechtsidentitäten


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