Panter fordert praxistaugliche EU-Verpackungsregeln: »Kleine Betriebe brauchen weniger Bürokratie, nicht mehr«
20.08.2026, 12:36 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wirtschaftsminister fordert Ausnahmen für Kleinunternehmen – Sachsen hatte bereits 2025 gegenüber EU-Kommission auf Probleme hingewiesen
Die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR) soll Verpackungsabfälle reduzieren, Recycling stärken und einheitlichere Regeln im europäischen Binnenmarkt schaffen. Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter unterstützt diese Ziele, sieht aber bei der Umsetzung erhebliche Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen. Dirk Panter: »Weniger Verpackungsmüll, mehr Recycling und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft sind richtige Ziele. Entscheidend ist aber, was am Ende bei den Unternehmen ankommt. Gerade kleine Betriebe dürfen nicht mit Pflichten überfordert werden, die in keinem Verhältnis zu den Mengen stehen, die sie verkaufen. Es geht um funktionierende Regelungen mit gesundem Menschenverstand.«
Gerade kleinere Händler, Handwerksbetriebe und Manufakturen können durch zusätzliche Registrierungs- und Nachweispflichten beim grenzüberschreitenden Handel und Versand erheblich belastet werden. Ein kleiner Handwerksbetrieb oder Händler der Produkte online nach Polen oder Tschechien verkauft, kann dort mit eigenen Registrierungs-, Melde- und Nachweispflichten für Verpackungen konfrontiert sein. Teilweise müssen Unternehmen dafür sogar einen Bevollmächtigten im jeweiligen Land einsetzen. Für einen kleinen Betrieb kann damit aus wenigen grenzüberschreitenden Verkäufen ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen.
Panter: »Wenn Unternehmen wegen komplizierter Vorschriften auf grenzüberschreitende Geschäfte verzichten, läuft etwas falsch. Ein kleiner sächsischer Betrieb mit einem Onlineshop darf nicht vor einem Berg neuer Bürokratie stehen, nur weil er seine Produkte auch Kunden in einem anderen EU-Land anbieten möchte. Wenn Registrierung, Meldungen und Nachweise für kleine Liefermengen zum Hindernis werden, schwächen wir damit gerade den europäischen Binnenmarkt, den wir eigentlich stärken wollen.«
Sachsens Wirtschaftsminister hatte bereits im Dezember 2025 gemeinsam mit den sächsischen Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern auf diese Probleme hingewiesen und sich mit konkreten Vorschlägen an die Europäische Kommission gewandt. Dazu gehört eine europaweit einheitliche Bagatellgrenze: Bei geringen Liefermengen sollte keine gesonderte Registrierung in jedem Zielland erforderlich sein. Für darüberhinausgehende Pflichten setzt sich Sachsen für eine zentrale digitale europäische Lösung nach dem Vorbild des One-Stop-Shops im Umsatzsteuerrecht ein. Auch verpflichtende Bevollmächtigte in jedem einzelnen Zielland sieht Dirk Panter insbesondere für kleine Unternehmen kritisch.
»Wir haben die Probleme frühzeitig in Brüssel angesprochen und konkrete Lösungen vorgeschlagen. Wer nur geringe Mengen grenzüberschreitend verkauft, darf nicht denselben administrativen Aufwand haben wie ein internationaler Großkonzern. Außerdem: wo eine Registrierung notwendig ist, sollte einmal digital für Europa reichen und nicht 27-mal unterschiedlich«, so Panter.
Der Wirtschaftsminister fordert deshalb, europäische Vorgaben stärker an der betrieblichen Praxis auszurichten: »Kreislaufwirtschaft und eine starke Wirtschaft sind kein Widerspruch. Aber Unternehmen müssen ihre Kraft in Produkte, Investitionen und neue Lösungen stecken können – und nicht in unnötige Mehrfachmeldungen und Formulare. Gute Regulierung muss in der Praxis funktionieren.«