Sachsen stellt fast 200 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit
13.07.2026, 10:38 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Förderung für 2026 ermöglicht rund 740 neue Wohnungen in Dresden und Leipzig sowie rund 1.600 modernisierte Wohnungen im ganzen Freistaat
Für den Bau und die Modernisierung von Sozialwohnungen stehen in Sachsen ab sofort 199,3 Millionen Euro für neue Bewilligungen bereit. Das sind über sieben Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Mit dem Geld können in den nächsten Jahren rund 740 neue Sozialwohnungen in Dresden und Leipzig entstehen. Außerdem können damit im gesamten Freistaat rund 1.600 bestehende Wohnungen modernisiert und dauerhaft als bezahlbarer Wohnraum vermietet werden. Rund drei Viertel der Summe sind Bundesmittel aus dem sozialen Wohnungsbau, ein Viertel steuert der Freistaat Sachsen als Kofinanzierung bei.
Staatsministerin Regina Kraushaar: »Gegen den Wohnungsmangel in den Großstädten hilft vor allem eines: dass wieder mehr gebaut wird. Mit dem Geld von Bund und Freistaat setzen wir einen klaren Anreiz für Investoren, die bezahlbaren Mietwohnraum in angespannten Wohnungsmärkten schaffen wollen. Zugleich fördern wir die altersgerechte und energetische Modernisierung von Bestandswohnungen im ganzen Land. Das ist gerade mit Blick auf die demografische Entwicklung in Sachsen wichtig. Und was ebenfalls ein gutes Signal ist: Die Bauwirtschaft erhält wieder einen Impuls. Denn jeder Euro Fördermittel im Bereich des sozialen Wohnungsneubaus generiert weitere vier Euro Bauinvestitionen.«
Ausgereicht werden die Mittel über zwei Richtlinien. Die Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum (FRL gMW) unterstützt den Neubau von Sozialwohnungen in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt, vor allem in Leipzig und Dresden. Dafür sind ca. 65 Millionen Euro vorgesehen. Sachsenweit steht daneben die Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (FRL pMW) bereit. Mit dem Geld aus diesem Programm wird bestehender Wohnraum saniert, der anschließend ebenfalls als Sozialwohnung vermietet wird. Hier stehen rund 134 Millionen Euro zur Verfügung.
Für beide Richtlinien gilt: Die geförderten Wohnungen dürfen im Anschluss nur an Personen oder Haushalte neu vermietet werden, die einen Wohnberechtigungsschein besitzen.
Hintergrund
Der soziale Wohnungsbau ist einer der größten Förderbereiche im Freistaat. Dass die Programme greifen, belegt der Zuwachs an Sozialwohnungen in Sachsen: Zum Jahresende 2025 zählten die Kommunen rund 14.300 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen, gut 500 mehr als ein Jahr zuvor.
Die Staatsregierung möchte die Förderung in den kommenden Jahren weiter ausbauen. Nach dem am 30. Juni 2026 vorgelegten Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2027/2028 sollen die Mittel für den sozialen Wohnungsbau von 281,3 Millionen Euro im laufenden Doppelhaushalt auf 473,6 Millionen Euro steigen – möglich wird das vor allem durch höhere Zuweisungen des Bundes. Der Landesanteil zur Kofinanzierung würde dabei von 67,2 auf 111,8 Millionen Euro wachsen.