Förderung für Klimaanpassungsmaßnahmen vereinfacht – Endspurt der Förderperiode
12.07.2026, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Minister Panter: »Wer heute vorsorgt, macht Wirtschaft und Städte widerstandsfähig gegen die Folgen des Klimawandels«
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) unterstützt im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima 2023 investive und vorbereitende Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Die Antragstellung wurde nun vereinfacht: Durch eine deutliche Reduktion der erforderlichen Unterlagen und weiterer Anpassungen wird der Zugang zur Förderung erleichtert. Damit sollen mehr lokale und regionale Vorhaben von attraktiven Fördersätzen von bis zu 80 Prozent profitieren. Zugleich beginnt damit der Endspurt der aktuellen Förderperiode für den Bereich Klimaanpassung.
Die klimatische Entwicklung in Sachsen unterstreicht den Handlungsbedarf: Es wird wärmer und die Verfügbarkeit von Wasser nimmt ab. Gleichzeitig steigt das Risiko für extreme Wetterereignisse wie langanhaltende Trockenperioden und Starkregen.
»Klimaanpassung ist kein Randthema. Sie wird zu einem entscheidenden Faktor für die Zukunftsfähigkeit unserer Städte, Gemeinden und Wirtschaftsstandorte. Wer heute vorausschauend plant und investiert, stärkt nicht nur die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimafolgen, sondern sichert auch langfristig Wachstum, Beschäftigung und Lebensqualität«, so Staatsminister Dirk Panter.
Im Zuge der Erstellung der Sächsischen Klimaanpassungsstrategie unter Federführung des SMWA hat sich gezeigt, dass sich die Zahl der heißen Tage (über 30 Grad) deutlich erhöht hat: Während zwischen 1961 und 1990 im Schnitt fünf heiße Tage pro Jahr gezählt wurden, waren es von 2014 bis 2023 bereits 13. Hinzu kommt, dass damit einhergehend höhere Nachttemperaturen sowie entsprechende Verstärkungen des Phänomens durch den »Wärmeinseleffekt« der Städte die Erholung in der Nacht erschweren. Das beeinträchtigt den einzelnen Menschen ebenso wie die Volkswirtschaft insgesamt, wie aktuelle Studien eindrücklich nachweisen.
Die Anpassung an die klimatischen Veränderungen muss daher ein integrativer Bestandteil bei der Entwicklung von Siedlungsgebieten, Gewerbearealen und der naturbezogenen Infrastruktur sein.
Die Förderung richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren, insbesondere Kommunen und deren Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften sowie anerkannte Religionsgemeinschaften oder auch Privatpersonen. Unterstützt werden sowohl vorbereitende als auch investive Vorhaben, darunter:
• Maßnahmen an Gebäuden zum baulichen Hitzeschutz durch Außenverschattungen oder Gründächer zur natürlichen Kühlung
• Regenwassermanagement zum effizienten Rückhalt von Regenwasser z. B. durch Zisternen oder Versickerungsanlagen oder den Schutz vor Erosion infolge von Starkregenereignissen
• Anpassung von Infrastruktur an die Folgen des Klimawandels zur Verbesserung der Hitze- und Dürreresilienz
Der Freistaat Sachsen setzt darauf, dass alle Akteure, die Fördermöglichkeiten nutzen und gemeinsam die Weichen für ein klimaresilientes Sachsen zu stellen. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) steht als Antrags- und Bewilligungsstelle mit kostenfreien Beratungsangeboten zur Verfügung.
Die Förderrichtlinie Energie und Klima 2023 wird aus EU- und Landesmitteln im Rahmen der EU-Förderperiode 2021- 2027 finanziert. Die Förderung ist in der Teil B Nr. IV Klimawandelanpassung angelegt
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie, den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung sind über das Förderportal der SAB Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 - sab.sachsen.de verfügbar. (Modul 4)