Wolfsmanagement: Sachsen aktualisiert Regelungen für den Herdenschutz
08.07.2026, 12:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) hat im Zusammenhang mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes zum Wolf die Regelungen für zumutbare Herdenschutzmaßnahmen aktualisiert. Die Einhaltung dieser Herdenschutzmaßnahmen ist eine gesetzliche Voraussetzung für die Bejagung eines Wolfes nach einem bestätigten Riss eines Nutztieres.
Staatsminister Georg-Ludwig von Breitbuch erklärt: »Der Bund hat beim Umgang mit dem Wolf einen notwendigen Kurswechsel eingeleitet. Diesen setzen wir in Sachsen konsequent um. Wo die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, muss auch die Bejagung eines Wolfs möglich sein. Mit den aktualisierten Regelungen für den Herdenschutz schaffen wir dafür jetzt einen rechtssicheren Rahmen. Das stärkt den Schutz unserer Weidetiere und schafft Klarheit für Tierhalter, Jägerschaft und Behörden. Darüber hinaus treiben wir die notwendigen Änderungen im Landesrecht und den neuen Wolfsmanagementplan mit Nachdruck voran.«
Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes, die am 2. April 2026 in Kraft getreten ist, kann ein Wolf unmittelbar bejagt werden, wenn ein Nutztier nachweislich durch einen Wolf geschädigt oder getötet wurde und durch den Wolf dabei zumutbar ergriffene Herdenschutzmaßnahmen überwunden wurden. Voraussetzung ist eine Begutachtung des Schadens durch die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Die Regelungen für den zumutbaren Herdenschutz orientieren sich an praxisnahen Werten, die in den vergangenen Jahren einen vernünftigen Herdenschutz ermöglichten. Sie wurden durch das SMUL mit den Verbänden der Weidetierhalter abgestimmt.
Für Schafe und Ziegen gelten danach im Wesentlichen folgende zumutbare Herdenschutzmaßnahmen, um Tiere vor Angriffen durch den Wolf zu schützen:
- stromführende Weidenetz- oder Litzenzäune mit einer Höhe von 105 Zentimetern und einer Mindestspannung von 4.000 Volt auf der gesamten Zaunlänge, die überall bodennah abschließt
- Festzäune aus Maschendraht, Knotengeflecht oder ähnlichem Material mit einer Höhe von 120 Zentimetern und mit festem, bodengleichem Abschluss (Spanndraht) sowie elektrifizierten Untergrabschutz und Überkletterschutz mit einer Mindestspannung von 4.000 Volt.
Zumutbare Schutzmaßnahmen für Gehege-/Gatterwild sind Zäune mit einer Höhe von 180 Zentimetern und Untergrab- und Überkletterschutz.
Weitere Informationen zu den als zumutbar geltenden Herdenschutzmaßnahmen inklusive Untergrab- und Überkletterschutz sowie zum Mindestschutz sind auf der Internetseite der Fachstelle Wolf unter folgenden Adressen zu finden:
https://www.wolf.sachsen.de/download/Handout_zumutbarer_Schutz_Schaf_Ziege_final.pdf
https://www.wolf.sachsen.de/download/Handout_zumutbarer_Schutz_Wildgatter_final.pdf.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Tierhalterinnen und Tierhalter weiterhin beim vorbeugenden Herdenschutz. Präventive Herdenschutzmaßnahmen, die dem zumutbaren Niveau entsprechen, werden zu 100 Prozent gefördert.
Die Fachstelle Wolf des LfULG ist das Kompetenzzentrum für das Wolfsmonitoring in Sachsen. Sie ist für die Begutachtung von Nutztierrissen sowie die Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Tierhalterinnen und Tierhalter, die einen möglichen Wolfsübergriff auf Nutztiere feststellen, sollten diesen innerhalb von 24 Stunden über die Hotline 0800 555 0 666 melden. Die Fachstelle vereinbart anschließend zeitnah einen Termin zur gemeinsamen Rissbegutachtung. Entstandene Schäden an Nutz- und Haustieren durch Wölfe werden weiterhin durch den Freistaat erstattet, wenn vorgegebene Anforderungen an den Mindestschutz der Tiere beachtet wurden.
Mehr Informationen zum Wolfsmanagement in Sachsen:
https://www.wolf.sachsen.de/aufgaben-organisation-3954.html
Mehr Informationen zum Schutz von Nutztieren und zu Fördermöglichkeiten von Herdenschutzmaßnahmen in Sachsen:
https://www.wolf.sachsen.de/schutz-von-nutztieren-4181.html
Mehr Informationen zur Rissbegutachtung und zur Entschädigung von Schäden durch den Wolf in Sachsen:
https://www.wolf.sachsen.de/rissbegutachtung-und-entschadigung-4171.html