Bürokratieabbau: Jahresbericht 2025 des Sächsischen Normenkontrollrats vorgelegt
08.07.2026, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Im Jahr 2025 hat der Sächsische Normenkontrollrat zu 46 Gesetz- und Verordnungsentwürfen eine Stellungnahme abgegeben. Dabei hat er insbesondere untersucht, ob der mit den Neuregelungen verbundene bürokratische Aufwand von den zuständigen Ministerien korrekt dargestellt wurde.
Die vom Sächsischen Normenkontrollrat geprüften Rechtsnormen verursachten im Jahr 2025 jährliche Belastungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung in Höhe von 2,7 Mio. Euro. Dem standen jährliche Entlastungen in Höhe von -37 Mio. Euro gegenüber. Damit geht der jährliche Erfüllungsaufwand im aktuellen Berichtszeitraum erstmalig seit dem Jahr 2016 zurück! Diese Entlastung beruht vor allem darauf, dass an den Gymnasien die Anzahl der Klassenarbeiten und Klausuren verringert wurde. Hierdurch reduziert sich für die Lehrkräfte der mit der Erstellung und Korrektur der Arbeiten verbundene Aufwand erheblich. Gleichzeitig führten Neuregelungen im Jahr 2025 zu einmaligen Belastungen in Höhe von 33,5 Mio. Euro und einmaligen Entlastungen in Höhe von -27,1 Mio. Euro.
Über die Feststellung des Erfüllungsaufwands hinaus hat der Sächsische Normenkontrollrat in seinen Stellungnahmen zahlreiche konkrete Vorschläge zu Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung unterbreitet.
Zum ersten Mal hat der Sächsische Normenkontrollrat im Berichtsjahr 2025 einen sog. Praxischeck durchgeführt. Gegenstand dieser vom Justizministerium unterstützten Untersuchung war das Betreuungsrecht. Dabei wurden gemeinsam mit allen in der Praxis beteiligten Akteuren bürokratische Hindernisse im Betreuungsrecht identifiziert. Im Ergebnis werden zahlreiche Änderungen und eine Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung vorgeschlagen.
Vorsitzende Birgit Munz: "Praxischecks sind sinnvolle Instrumente, um im direkten Austausch mit allen Beteiligten die bestehenden Regelungen und deren Umsetzung zu verbessern. Die Bedürfnisse des Gesetzesanwenders müssen frühzeitig und auf allen Ebenen mitgedacht werden. Auf diese Weise kann der Bürokratieabbau den Rechtsstaat stärken."
Hintergrund
Seit 1. Januar 2016 sind die Ressorts gemäß der Verwaltungsvorschrift zum Sächsischen Normenkontrollratsgesetz verpflichtet, bei der Erstellung von Entwürfen von Gesetzen und Rechtsverordnungen den Erfüllungsaufwand im Sinne des § 2 des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes zu ermitteln. Der Erfüllungsaufwand umfasst danach den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, welche den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung durch die Befolgung einer Vorschrift entstehen. Der Sächsische Normenkontrollrat erstattet der Staatsregierung jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Der Bericht ist einsehbar unter: http://www.justiz.sachsen.de/content/5130.htm