SMWA setzt im Doppelhaushalt 2027/2028 klare Prioritäten auf Innovation: Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
03.07.2026, 11:12 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2027/2028 stärkt die wirtschaftliche Basis des Freistaats und setzt gezielte Schwerpunkte bei Innovation, Qualifizierung sowie Klimaschutz, Energiewende und Bergbausanierung. Im Einzelplan des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) stehen die Förderung von Unternehmen und Kommunen, die Sicherung von Fachkräften sowie die Fortführung zentraler Zukunftsprogramme im Fokus.
Staatsminister Dirk Panter: »Mit dem Regierungsentwurf für den kommenden Doppelhaushalt setzen wir im SMWA klare Prioritäten für Sachsens Zukunft. Wir investieren in Unternehmen und Kommunen, stärken Gute Arbeit, Qualifizierung und Innovation und begleiten zugleich den Wandel bei Energie, Klima und Bergbau verlässlich.«
Wirtschaft stärken und Kommunen unterstützen
Die Förderung der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW) soll in den Jahren 2027 und 2028 auf hohem Niveau fortgeführt werden. Damit werden sowohl Investitionen von Unternehmen als auch wirtschaftsnahe Infrastruktur nachhaltig unterstützt. Die zur Verfügung stehenden Bundesmittel werden vollständig ausgeschöpft und durch Landesmittel kofinanziert; im Haushalt des SMWA sind dafür jeweils rund 200 Millionen Euro vorgesehen. Schwerpunkt der Förderung wird die Bereitstellung wirtschaftsnaher Infrastruktur durch die Kommunen sein, die mit einem Sonderprogramm zur Beschleunigung der Entwicklung von kommunalen Gewerbegebieten ausgestattet ist.
Innovation und Hightech ausbauen
Bereits bewährte branchen- und technologieoffene Instrumente der Innovationsförderung werden weitergeführt und um neue Säulen für strategische Technologien und Verteidigungslösungen ergänzt. Zudem trifft der Freistaat Sachsen Vorsorge um den Hightech-Standort weiter zu stärken und Unternehmen bei der Beteiligung an weiteren strategischen europäischen Großprojekten zu unterstützen (Important Projects of Common European Interest – IPCEI). Ergänzend stehen die bewährten Instrumente zur Unterstützung innovativer Gründungen sowie die Mittelstandsfinanzierung durch staatliche Bürgschaften und Beteiligungen zur Verfügung.
Flankierend zu den industriellen und technologischen Schwerpunkten wird auch die Kultur- und Kreativwirtschaft gestärkt: Für das Programm »KREATIVES SACHSEN« sind für 2027 und 2028 jeweils rund 1,5 Millionen Euro vorgesehen, um die Innovations- und Transformationspotentiale für den Standort Sachsen zu nutzen.
Fachkräfte sichern und Weiterbildung fördern
Im Bereich Arbeit setzt das Ministerium auf Qualifizierung und Anerkennung von Leistung. Künftig wird ein erfolgreicher Meisterabschluss mit 3.000 Euro honoriert, also 1.000 Euro mehr als bisher. Für die Jahre 2027 und 2028 sind dafür jeweils über 4 Millionen Euro eingeplant. Damit würdigt der Freistaat den Einsatz angehender Meisterinnen und Meister, stärkt das Handwerk und unterstützt zugleich Unternehmensnachfolgen.
Ab dem kommenden Jahr wird außerdem die Qualifizierungszeit eingeführt. Beschäftigte erhalten jährlich drei Tage für berufliche, politische oder ehrenamtsbezogene Weiterbildung. Kleine Arbeitgeber mit bis zu 20 Beschäftigten werden bei der Freistellung mit einer pauschalen Erstattung von 115 Euro je Freistellungstag unterstützt. Für dieses Instrument sind in den Jahren 2027 und 2028 jeweils rund 2,6 Millionen Euro vorgesehen.
Energie und Klima voranbringen
Auch beim Klimaschutz und in der Energiepolitik setzt der Doppelhaushalt klare Akzente. Über den EFRE, den Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) und Landesmittel können noch einmal rund 86 Millionen Euro eingesetzt werden. Schwerpunkte sind die Förderrichtlinien »Energie und Klima« sowie »Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz«.
Für die kommunalen Wärmeplanungen stellt der Freistaat in den Jahren 2027 und 2028 insgesamt 22 Millionen Euro bereit. Die Wärmepläne sind eine wichtige Grundlage für die Transformation des Energiesystems in Sachsen. Zugleich sollen auch Kommunen eine Kompensation erhalten, die bereits frühzeitig vor Einführung der gesetzlichen Pflicht mit der Erstellung begonnen haben.
Im Laufe des Jahres 2027 wird die Sächsische Energieagentur (SAENA) in die neue »Zukunftsagentur« übergehen. Sie wird sächsische Akteure weiterhin bei Fragen der Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Energieerzeugung, Akzeptanz und Klimaschutz beraten. Dafür sollen gezielte Angebote und Leistungen finanziert werden.
Bergbau weiter absichern
Im Bereich Bergbau sollen alle wesentlichen Programme fortgeführt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Gefahrenabwehr im Altbergbau. Ebenso sind dringend erforderliche Maßnahmen zur nachträglichen Wiedernutzbarmachung, einschließlich des eingestellten Steinkohlebergbaus, finanziell untersetzt. Durch die Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Mittel für die Braunkohlesanierung sowie für die sächsischen Wismut-Altstandorte kommt der Freistaat seinen Sanierungsverpflichtungen weiterhin vollumfänglich nach.