Sachsen bringt Bundesratsinitiative gegen Photovoltaik-Anlagen im Wald auf den Weg
23.06.2026, 15:11 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der Freistaat Sachsen wird sich im Bund dafür einsetzen, dass Waldflächen künftig wieder wirksam vor einer Umwandlung zugunsten von PV-Anlagen geschützt werden können. Das Sächsische Kabinett hat am Dienstag (23.06.) beschlossen, eine entsprechende Initiative zur Streichung des Abwägungsvorrangs in § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) für Photovoltaik-Anlagen im Wald in den Bundesrat einzubringen.
In der aktuellen Fassung des EEG hat der Bund seit 2022 die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien als »überragendes öffentliches Interesse« eingestuft. Diese Regelung führt dazu, dass Behörden Anträge auf Waldumwandlung für PV-Projekte kaum noch ablehnen dürfen, selbst wenn forstfachliche oder ökologische Gründe dagegensprechen. Sachsen fordert nun, diesen gesetzlichen Vorrang für PV-Anlagen zu Lasten des Waldes zu streichen, um den Walderhalt wieder stärker zu gewichten.
Forstminister Georg-Ludwig von Breitenbuch erklärt dazu: »PV-Anlagen im Wald stehen unseren fachpolitischen Zielen komplett entgegen. Der Wald ist Lebensraum, Klimaschützer, Wasserspeicher und Erholungsort. Wir tragen Verantwortung für seinen Erhalt. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass der Bund den Abwägungsvorrang streicht – damit Waldumwandlungen wieder streng geprüft werden können und Photovoltaik dorthin kommt, wo sie sinnvoll ist und wo kein Baum weichen muss. Ich hoffe auf breite Unterstützung in der Länderkammer für unseren Vorschlag.«
Mit der Initiative will der Freistaat erreichen, dass die Behörden ihren vollen Ermessensspielraum bei Waldumwandlungen zurückerhalten und forstfachliche und ökologische Kriterien in Genehmigungsverfahren wieder gleichrangig berücksichtigen. Ziel bleibt, PV-Anlagen auf Waldflächen zu vermeiden und den Wald als wertvolles Ökosystem zu schützen.