Landesweite Stabsübung simuliert Abläufe bei Ausbruch der Maul- und Klauenseuche
22.06.2026, 11:16 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sozialministerium, Landesdirektion und Landkreise trainieren Krisenmanagement bei Tierseuchenausbruch
Bei einer landesweiten Stabsübung haben Sachsens Veterinärbehörden gemeinsam das Krisenmanagement für den Fall eines Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche (MKS) trainiert. Beteiligt an der dreitägigen Übung waren das für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerium, die Landesdirektion Sachsen, die Veterinärbehörden der Landkreise und Großstädte, die Landesuntersuchungsanstalt sowie der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Lenz. Als Übungsszenario wurde der Ausbruch der MKS in einem Rinderzuchtbetrieb als Indexfall durch den Import eines Rindes aus dem Ausland durchgespielt, sowie die schnelle Ausbreitung der Tierseuche auf zunächst vier weitere Betriebe simuliert. Vom Erstausbruch unmittelbar betroffen gewesen wären in einem solchen Ernstfall 3600 Rinder und 400 Mastschweine. Danach wurde davon ausgegangen, dass sich das Seuchengeschehen auf sieben weitere Betriebe ausgebreitet hat. Insgesamt waren acht Landkreise und die Stadt Chemnitz direkt mit simulierten Ausbrüchen betroffen.
Die Übung trainierte rein virtuell die für das vorgegebene Szenario notwendigen Abläufe. Im Vordergrund standen Aufgabenverteilung, Abläufe und Kommunikationsprozesse für den Fall des MKS-Ausbruchs. Abgearbeitet wurden alle Schritte der Tierseuchenbekämpfung von der Feststellung des Verdachts über die Bestätigung des Falls, dem Erlass von Allgemeinverfügungen mit der Festlegung von Sperrzonen, dem Abriegeln der Betriebe, der Tötungsanordnung für betroffene Bestände, über die Impfung noch nicht erkrankter Tiere, der Entsorgung der Tierkörper bis zur Kontaktnachverfolgung in umliegenden Tierhaltungen. Insgesamt wurden neun Schutzzonen mit einem Radius von drei Kilometern und sieben Überwachungszonen mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. In diesen waren über 4000 Klauentierhaltungen durch Beprobungen involviert. Auch die sofortige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Beantwortung von Bürgeranfragen wurden durchgespielt. Rund 100 Fachleute der genannten Institutionen waren beteiligt.
Staatsministerin Petra Köpping erklärt: »Es ist sehr wichtig, dass wir die im Ernstfall nötigen Schritte regelmäßig üben. Sollten wir wirklich einen Ausbruch der Maul- und Klauenseuche feststellen, müssen die Abläufe sitzen. Durch Afrikanische Schweinepest und Geflügelpest sind unsere Veterinärbehörden im Krisenmanagement sehr geübt. Doch ein MKS-Ausbruch bei Rindern hätte noch mal eine ganz andere Dimension. Der wirtschaftliche Schaden wäre enorm, die Gefahr einer schnellen Weiterverbreitung eklatant. Deshalb müssen wir im Ernstfall sehr effizient vorgehen, um den Ausbruch schnellstmöglich einzudämmen. Ich danke allen Beteiligten für die intensive Umsetzung des Übungsszenarios.«
Koordiniert wurden die Aktivitäten während der Übung vom Landestierseuchenbekämpfungszentrum (LTBZ). Es lieferte die fachliche Unterstützung für die Veterinärämter, sicherte die Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden und Institutionen und überwachte die Einhaltung der tierseuchenrechtlichen Landes-, Bundes- und Europavorschriften. Die Übung wurde von fünf Fachleuten aus anderen Bundesländern beobachtet.
Die Stabsübung wird nun ausgewertet. Ergebnisse und Erkenntnisse fließen in die Festlegungen über Prozesse, Unterlagen und Abläufe im Krisenfall ein, um diese an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Hintergrund:
Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine). Auch viele Zoo- und Wildtiere können an ihr erkranken. Das typische klinische Bild der MKS ist geprägt durch die Bildung von Bläschen (Aphthen) und Erosionen an Schleimhäuten und unbehaarten Teilen der Haut im Bereich des Maules und der Klauen. International gelten für Verhütung und Bekämpfung sehr strenge Regeln. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. Ist in einem Betrieb auch nur ein Tier erkrankt, müssen alle Klauentiere getötet und unschädlich beseitigt werden. Die MKS kommt in vielen Ländern des Nahen Ostens (u. a. in der Türkei), Asiens, Afrikas und Südamerikas nach wie vor endemisch vor. Der letzte MKS-Fall in Deutschland wurde 10. Januar 2025 bei einem Wasserbüffelbestand in Brandenburg nahe Berlin festgestellt. Obwohl die Maul- und Klauenseuche in Europa in den 60iger bis 80iger Jahren des 20. Jahrhunderts getilgt wurde, gehört sie wegen ihrer potentiell katastrophalen Auswirkungen auch heute noch zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Tierseuchen. Der verheerende Seuchenzug Anfang 2001 im Vereinigten Königreich mit Folgeausbrüchen in Frankreich, den Niederlanden und der Republik Irland sowie vor einigen Jahren Ausbrüche in Taiwan, Südkorea und Japan zeigen, dass die Seuche auch in seit Jahrzehnten MKS-freie Länder jederzeit wieder eingeschleppt werden kann. Die MKS ist anzeigepflichtig, d.h. jedermann ist verpflichtet, einen Verdacht sofort dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Es handelt sich um eine reine Tierseuche, die nicht auf den Menschen übertragbar ist. Unter den in Deutschland üblichen hygienischen Bedingungen besteht für den Verbraucher von Milch, Milchprodukten und Fleisch auch im Falle einer Einschleppung der MKS nach Deutschland oder in das benachbarte Ausland keine Gefahr.