Sachsen will Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Medienbranche stärken

12.06.2026, 14:14 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht – Kooperationen sollen erleichtert werden

Berlin (12. Juni 2026) – Sachsen setzt sich dafür ein, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Medienbranche zu stärken. Der auch für Medienpolitik zuständige Chef der Sächsischen Staatskanzlei, Dr. Andreas Handschuh, stellte am Freitag im Bundesrat eine entsprechende Initiative des Freistaates zur Verbesserung der kartellrechtlichen Rahmenbedingungen im Medienbereich vor.

Die Initiative, die auch von Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg unterstützt wird, zielt darauf ab, die bereits gesetzlich verankerten Kooperationsmöglichkeiten zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Medienanbietern auch kartellrechtlich angemessen abzusichern.

Der Staatskanzleichef verwies im Bundesrat auf die Bedeutung von unabhängigen und freien Medien des deutschen dualen Mediensystems. Voraussetzung dafür sei jedoch eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage. Weiter sagte er, »während globale Plattformen ihre Marktmacht weiter ausbauen, stoßen heimische Medienunternehmen, die ihre Reichweite steigern wollen, bei notwendigen Kooperationen häufig auf kartellrechtliche Grenzen. Diese Schieflage müssen wir korrigieren.«

Vor diesem Hintergrund äußerte Dr. Handschuh Unverständnis darüber, dass die Bundesregierung ihre im Koalitionsvertrag angekündigten kartellrechtlichen Erleichterungen für Medienunternehmen im kürzlich vorgelegten Entwurf der 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht aufgegriffen habe. »Es geht nicht um weniger Wettbewerb, sondern darum, fairen Wettbewerb überhaupt wieder möglich zu machen.«

Mit der vorliegenden Bundesratsentschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, kartellrechtliche Erleichterungen für die deutschen Medienunternehmen zu schaffen. Die Initiative knüpft dabei an den Beschluss der Rundfunkkommission der Länder vom März 2026 an, die sich ebenfalls für verbesserte kartellrechtliche Rahmenbedingungen ausgesprochen hatte.

Die Entschließung wird nun in den zuständigen Fachausschüssen des Bundesrates beraten. Sachsen wirbt dabei um eine breite Unterstützung durch die Länder. Die abschließende Entscheidung über die Initiative ist für den 10. Juli vorgesehen.


Kontakt

Sächsische Staatskanzlei

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