Sachsen bringt Bundesratsinitiative zur Stärkung des dualen Mediensystems ein
09.06.2026, 13:21 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Kooperationen der hiesigen Medienunternehmen sollen erleichtert werden
Dresden (9. Juni 2026) - Der Freistaat wird zur Bundesratssitzung am 12. Juni mit der Unterstützung von Sachsen-Anhalt eine Entschließung zur Verbesserung der kartellrechtlichen Rahmenbedingungen im Medienbereich einbringen. Ziel ist es, Kooperationen zwischen Medienunternehmen zu erleichtern, neue wirtschaftliche Spielräume zu schaffen und damit die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Anbieter gegenüber globalen Plattformkonzernen zu stärken.
Der auch für Medienpolitik zuständige Staatskanzleichef Dr. Andreas Handschuh betonte: »Während globale Plattformen im digitalen Werbemarkt immer größer werden, werden unsere Medienhäuser derzeit noch durch Auflagen gebremst. Diese Schieflage müssen wir korrigieren. Es geht nicht um weniger Wettbewerb, sondern darum, fairen Wettbewerb überhaupt wieder möglich zu machen.«
Hintergrund der Initiative ist der tiefgreifende Strukturwandel im Mediensektor. Globale Plattformanbieter dominieren zunehmend den digitalen Werbemarkt. Werbeeinnahmen verlagern sich massiv ins Internet, zudem hat sich das Nutzungsverhalten stark verändert. Bereits heute fließt mehr als jeder zweite Euro des deutschen Werbemarktes an internationale Big-Tech-Unternehmen. Branchenexperten gehen davon aus, dass dieser Anteil in den kommenden Jahren weiter deutlich steigen wird. Aus Sicht Sachsens gefährdet diese Entwicklung langfristig Medienvielfalt, publizistischen Wettbewerb und demokratische Öffentlichkeit.
Diese medienpolitische Dimension des digitalen Strukturwandels bleibt im zwischenzeitlich veröffentlichten Referentenentwurf für die 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen der Bundesregierung weitestgehend unberücksichtigt. Sachsen schlägt deshalb ein Maßnahmenpaket zur kartellrechtlichen Absicherung von Medienkooperationen vor.
Konkret geht es um folgende Punkte:
– die Überführung einer entsprechenden europäischen Ausnahmevorschrift in nationales Recht,
– die Einführung einer umfassenden sogenannten Bereichsausnahme, also eine kartellrechtliche Ausnahmeregelung, für den Medienbereich insgesamt; Vorbild soll demnach eine Regelung sein, die bereits für den Bereich der Presseverlage gilt,
– sowie eine verfahrensrechtliche Erleichterung durch die Einführung der Möglichkeit einer verbindlichen Entscheidung des Bundeskartellamts, um mehr Rechtssicherheit für Kooperationen zwischen Medienunternehmen zu erlangen.
Insbesondere sollen medienübergreifende Kooperationen erleichtert werden, so auch ausdrücklich solche zwischen Rundfunkanbietern, ob privat oder öffentlich-rechtlich sowie zwischen Rundfunkanbietern und Presseverlagen.
Die Initiative knüpft an den Beschluss der Rundfunkkommission der Länder vom März 2026 an, die sich ebenfalls für verbesserte kartellrechtliche Rahmenbedingungen ausgesprochen hatte. In diesem Zusammenhang verweist Sachsen auf die bestehenden kartellrechtlichen Ausnahmeregelungen für Presseunternehmen, deren Evaluation Anfang 2026 positive Ergebnisse gezeigt hatte. Demnach ermöglichen die Regelungen wirtschaftlich sinnvolle Kooperationen, ohne missbräuchliche Kartellbildungen zu fördern.