Umsetzung des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes im Freistaat Sachsen
05.06.2026, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Seit dem 1. April dürfen Tankstellen in Deutschland ihre Kraftstoffpreise nur noch einmal täglich erhöhen – jeweils um 12 Uhr. Preissenkungen sind weiterhin jederzeit möglich. Die Neuregelung soll für mehr Verlässlichkeit und Transparenz für Autofahrerinnen und Autofahrer sowie Pendlerinnen und Pendler sorgen. Bei Verstößen gegen das Verbot mehrfacher täglicher Preiserhöhungen drohen Bußgelder von fünf Euro bis zu 100.000 Euro.
Die beim Bundeskartellamt angesiedelte Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) erfasst die Preisdaten von rund 15.000 Tankstellen in Deutschland. Diese sind verpflichtet, jede Preisänderung innerhalb von fünf Minuten zu melden. Die Daten werden unter anderem an zugelassene Spritpreis-Apps und Serviceportale weitergegeben. Künftig wertet die MTS-K auch die Einhaltung der sogenannten 12-Uhr-Regel aus. Jede Abweichung wird dann den zuständigen Landesbehörden mitgeteilt.
Im Freistaat Sachsen liegt die Ressortzuständigkeit und fachliche Koordinierung beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA). Dies wurde sowohl der MTS-K beim Bundeskartellamt als auch dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) angezeigt.
Zukünftig übernehmen die Landkreise und kreisfreien Städte als zuständige Vollzugsbehörden die Ahndung von Verstößen und die Durchführung entsprechender Bußgeldverfahren.
Das SMWA wird gemeinsam mit den Zentralen Bußgeldstellen die weiteren Verfahrensschritte abstimmen und die Landkreise sowie kreisfreien Städte bei der Umsetzung unterstützen.
Wirtschaftsminister Dirk Panter: »Die 12-Uhr-Regelung soll Transparenz und Verlässlichkeit schaffen und deshalb müssen wir auch dafür sorgen, dass sie eingehalten wird. Klare Zuständigkeiten und ein abgestimmtes Vorgehen stellen sicher, dass Verstöße schnell geahndet und wirksam sanktioniert werden. Inwiefern allerdings alle erfassten Abweichungen auch geahndet werden, muss sich im Einzelfall entscheiden.«
Zum Verfahren:
Die MTS-K erfasst die erforderlichen Daten, greift aber nicht selbst durch. Laut MTS-K wurden bisher rund 2.600 Verstöße in Sachsen registriert (Stand Mitte Mai). Die Vollzugsbehörden bekommen zukünftig die entsprechenden Datensätze (Tankstelle, Adresse, Uhrzeiten), die den jeweiligen Tatvorwurf konkretisieren und zum Gegenstand des Anhörungsschreibens bzw. eines späteren Bußgeldbescheids gemacht werden können. Verstöße gegen die »12-Uhr-Regel« verjähren nach drei Jahren und können rückwirkend geahndet werden.