Hochwasserschutzkonzept des Lockwitzbaches wird aktualisiert - Aktive Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit
28.05.2026, 15:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen aktualisiert derzeit das Hochwas-serschutzkonzept für den Lockwitzbach (Abschnitt Gewässer 1. Ordnung) aus dem Jahr 2004 zu einem sogenannten Hintergrunddokument für den Hoch-wasserrisikomanagementplan der Elbe. Dafür ist in den nächsten sechs Wo-chen eine aktive Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit möglich. Der Entwurf des Hintergrunddokumentes steht ab heute (Donnerstag, 28. Mai 2026) im Beteiligungsportal Sachsen über den nachfolgenden Link zur Ein-sichtnahme und Rückäußerung bis zum 09.07.2026 zur Verfügung.
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lt/beteiligung/themen/1065124
Die Aktualisierung des Hochwasserschutzkonzeptes ist Teil der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und bildet die was-serwirtschaftliche Grundlage für den Umgang mit Hochwasserrisiken an dem untersuchten Gewässerabschnitt.
In die Bearbeitung fließen die Erfahrungen aus den Hochwassern nach 2002, die heutigen Warn- und Informationsmöglichkeiten sowie die aktuellen Hoch-wassergefahren- und -risikokarten ein. Die Wirkung der Hochwasserschutz-maßnahmen, die seit dem Hochwasser 2002 umgesetzt wurden, wird berück-sichtigt. Geprüft wird zudem, welcher Handlungsbedarf zur Hochwasservor-sorge besteht und wie der Hochwasserschutz weiter verbessert werden kann. Dabei werden nicht nur der bauliche Hochwasserschutz, sondern auch The-men wie die Gefahrenabwehr oder die Möglichkeiten zur Schaffung weiterer Retentionsräume (Rückhalteräume) untersucht.
Hintergrundinformation
Die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie wurde 2010 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Die Richtlinie gibt den Rahmen vor, wie innerhalb der EU mit dem Risiko durch Hochwasser umgegangen wird. So soll das Hochwasserrisiko durch Maßnahmen verringert werden, die zwischen Ober- und Unterliegern eines Flusses abgestimmt werden. Sie sol-len einen angemessenen Schutz bieten und gleichzeitig möglichst wenig in die Natur eingreifen. Dafür werden Hochwasserrisikomanagementpläne er-stellt. Außerdem werden Karten veröffentlicht, auf denen zu sehen ist, welche Flächen bei welchem statistischen Hochwasserereignis überschwemmt wer-den.
Die sächsischen Hochwasserschutzkonzepte wurden bereits nach dem Au-gusthochwasser 2002 erstellt und existieren damit länger als die europäische Richtlinie. Sie werden in den nächsten Jahren sukzessive für alle Gewässer I. Ordnung und Grenzgewässer mit signifikantem Hochwasserrisiko in Sachsen überprüft und aktualisiert sowie als Hintergrunddokumente der Management-pläne für die Elbe bzw. Oder in das Hochwasserrisikomanagement eingebun-den.