Zukunftspaket I: Freistaat Sachsen hält Wort und vereinfacht die GRW-Förderung
19.05.2026, 13:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wirtschaftsminister Dirk Panter: »Anreiz für neue Investitionen«
Das Bund-Länder-Programm GRW mit seinen Teilprogrammen GRW-Infra und GRW-RIGA ist das wichtigste Instrument der Wirtschafts- und Strukturpolitik in Sachsen. Das sächsische Kabinett hat heute beschlossen, die beiden GRW-Richtlinien neu zu fassen. Die Förderung für die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur (Infra) und die einzelgewerbliche Wirtschaft (RIGA) wird deutlich an den bundeseinheitlichen Koordinierungsrahmen angepasst und insgesamt vereinfacht.
Damit setzt Sachsen ein zentrales Vorhaben aus dem Ende März von Wirtschaftsminister Dirk Panter vorgestellten Zukunftspaket I um. Panter: »Wir halten Wort und arbeiten zügig an der weiteren positiven Entwicklung von Wirtschaft und Arbeit im Freistaat. Am Prozess der Neuaufstellung der GRW-Richtlinien haben Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam und konstruktiv mitgearbeitet, dafür danke ich ihnen herzlich.«
Der so genannte GRW-Koordinierungsrahmen wurde auf Bund-Länder-Ebene zum 1. Januar 2026 neu aufgestellt. Die Vereinfachungen des Bundes hat Sachsen zum Anlass genommen, die sächsische GRW (Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur«) ebenfalls zu verschlanken und den Fördervollzug zu vereinfachen.
Dazu Wirtschaftsminister Panter weiter: »Wir haben das GRW-Programm deutlich entschlackt. Damit steigern wir die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft, sichern Arbeitsplätze und schaffen gezielte Anreize für neue Investitionen. Das Goldplating bei der GRW ist in Sachsen quasi abgeschafft. Wir verzichten auf zusätzliche sächsische Sonderregeln und halten die neuen Richtlinien der GRW-RIGA und GRW-Infra im Bundesvergleich besonders schlank.«
In der Richtlinie GRW-RIGA entfallen sächsische Branchenausschlüsse (z. B. Großhandel und bestimmte Dienstleistungsbranchen) sowie zusätzliche qualitative Anforderungen an Tourismusvorhaben (z. B. Nachweis von Klassifizierungen und Zertifizierungen). An deren Stelle tritt eine Mindestübernachtungskapazität für alle Beherbergungsarten von 15 Betten.
Verzichtet wird auch auf spezielle sächsische ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien. Diese Kriterien bei jeglichen Vorhaben mitzudenken, hat sich auch ohne die Lenkung über Zuwendungsvoraussetzungen – insbesondere aus Wettbewerbsgesichtspunkten – etabliert.
In den Grenzregionen zu Tschechien und Polen wird der sogenannte Grenzbonus wieder eingeführt, jedoch an die bestehende Tarifbindung der Unternehmen gekoppelt.
Für Großunternehmen, deren Fördermöglichkeiten durch EU-Beihilfevorgaben eingeschränkt sind, soll die Förderung von Investitionen in saubere Netto-Null-Technologien ermöglicht werden.
Die Richtlinie GRW-Infra legt den Schwerpunkt auf die Erschließung von Gewerbegebieten einschließlich der Revitalisierung von Altstandorten durch Kommunen. In einem Modellprojekt unterstützt der Freistaat bis Ende 2028 entsprechende Vorhaben zu vereinfachten Bedingungen. Bis zu 90 Prozent der Erschließungskosten können gefördert werden. In diesem Rahmen können auch Grunderwerbskosten, die die Finanzkraft der Kommunen oft übersteigen, gefördert werden (anteilig bis zu 25 Prozent der Gesamtkosten der Erschließungsmaßnahme).
Die Fördersätze für die Investitionsförderung werden in allen sächsischen Landkreisen und der Stadt Chemnitz auf bis zu 85 Prozent angehoben. In den Großstädten Dresden und Leipzig, die eine überdurchschnittliche Wirtschaftskraft aufweisen, gilt weiter der Grundfördersatz von 60 Prozent.
Die nichtinvestive Förderung für die Erstellung und Umsetzung von regionalen Entwicklungskonzepten wurde an die bundesweite Regelung angepasst und gestrafft. Förderfähig ist die Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte über ein eigenes Budget.