Mehr Transparenz, Digitalisierung und Kooperation – Kultusministerium passt Vorgaben zum Religions- und Ethikunterricht an

12.05.2026, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kirchen und Jüdischer Landesverband würdigen Stärkung des Religionsunterrichts und verlässliche Kooperation

Mit Wirkung zum 7. Mai 2026 und damit knapp 20 Jahre nach der letzten Novellierung hat das Kultusministerium die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Religions- und Ethikunterrichts im Freistaat Sachsen (VwV Religion und Ethik) angepasst. Ausgewählte Aspekte im Überblick:

  • Mehr Transparenz: Die seit 1993 bestehenden Übergangs- und Sonderregelungen für die Fächergruppe Ethik / Katholische Religion / Evangelische Religion werden aufgehoben. Damit wird künftig auch die Zweistündigkeit des Religionsunterrichts vollumfänglich in der Unterrichtsplanung abgebildet.
  • Mehr Kooperation: Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht (KokoRU), aktuell ein Modellversuch, wird ab dem Schuljahr 2028/2029 als eine im Einzelfall zu genehmigende Organisationsform des konfessionellen Religionsunterrichts eingeführt.
  • Mehr Digitalisierung: Die digitale Unterrichtsform, zum Beispiel seit dem Schuljahr 2025/2026 als KathReliOnline in Erprobung, wird neu aufgenommen.

Conrad Clemens, Kultusminister: »"Religions- und Ethikunterricht tragen maßgeblich zum Wertefundament von Kindern und Jugendlichen bei. Dieser Beitrag der Bildungsarbeit ist heute unverzichtbarer denn je. Ich danke den beiden Kirchen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden für ihre aktive Mitwirkung. Religionsunterricht bietet in unseren Schulen den Raum, Orientierung zu geben und in echten Dialog zu treten. Besonders wichtig ist es mir, dass wir nun auch den zum Schuljahr 2019/2020 eingeführten jüdischen Religionsunterricht in dieses Regelwerk aufgenommen haben.«

Die Beauftragte des Landesverbandes Sachsen der Jüdischen Gemeinden für den jüdischen Religionsunterricht, Dr. Ruth Röcher, zugleich Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Chemnitz: »Der Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden freut sich über die Novellierung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung des Religionsunterrichts und des Ethikunterrichts. Mit dem Gestellungsvertrag vom 8. Mai 2019 zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Landesverband wurde der Grundstein für jüdischen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach gelegt. Die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen sind nun Bestandteil der neuen Verwaltungsvorschrift. Der Unterricht an den Stützpunktschulen in Dresden, Chemnitz und Leipzig ist offen für alle Schüler in Sachsen. Er öffnet allen Schülern einen authentischen Zugang zu jüdischer Religion. Gleichzeitig stärkt er die persönliche Entwicklung der jüdischen Schüler und Schülerinnen und ihre jüdische Identität."

Andrea Katzer, Hauptabteilungsleiterin Schulen im Bistum Dresden-Meißen: »Wir begrüßen den Neuerlass der Verwaltungsvorschrift als wichtigen Schritt zur Sicherung und Weiterentwicklung des Religionsunterrichts im Freistaat Sachsen. Er verankert die Bedeutung des Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach und bestätigt seine zentrale Bedeutung für die ganzheitliche Bildung junger Menschen. Religionsunterricht leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Werteorientierung und zur Persönlichkeitsentwicklung von Schülerinnen und Schülern.«

Oberlandeskirchenrat Burkart Pilz, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens: »Die Novellierung der Verwaltungsvorschrift schafft einen guten Rahmen für die Religionsfreiheit von Schülern und ihren Eltern, damit vielschichtige Fragen des Lebens zu Identität und Würde, Gewalt und Frieden, Glück und Unglück, Glauben und Wissen, Abbrüchen und Aufbrüchen Raum und Zeit haben. Der Religionsunterricht trägt dazu bei, eigene und andere Kulturen, Religionen und Weltanschauungen zu verstehen, zu achten, sich dazu äußern zu können. Staatliche Fachberaterinnen und kirchliche Schulbeauftragte unterstützen Religionslehrkräfte und sorgen für die fachliche Qualität des Unterrichts.«


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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Tilo Schumann
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de
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