55 Millionen Euro für umwelt- und klimagerechte Bewirtschaftung sowie Ökolandbau an sächsische Landwirte ausgezahlt
13.04.2026, 14:28 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
In dieser Woche erhalten sächsische Landwirte und Naturschutzakteure rund 33,8 Millionen Euro aus der Förderrichtlinie »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen« sowie etwa 21,1 Millionen Euro aus der Richtlinie »Ökologischer/Biologischer Landbau«. Insgesamt werden damit über 3.500 Förderanträge für das Antragsjahr 2025 bewilligt. Die geförderten Flächen sind gegenüber dem Vorjahr erneut gewachsen – im Bereich Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen um knapp zehn Prozent auf 88.700 Hektar, im ökologischen Landbau um etwa vier Prozent auf 87.300 Hektar.
Umwelt- und Landwirtschaftsminister von Breitenbuch: »Das ist ein starkes Signal für eine moderne, umweltbewusste Landwirtschaft im Freistaat. Immer mehr Landwirte in Sachsen nutzen die Chance, ihre Betriebe umweltfreundlicher und klimaschonender auszurichten. Damit leisten sie einen entscheidenden Beitrag für eine nachhaltige Bewirtschaftung und setzen auf Vielfalt sowie Verantwortung. Und gezielte Förderung setzt die richtigen Anreize. Das ist genau der Weg, den wir unterstützen wollen – für eine vielfältige Landwirtschaft, die Natur schützt und gleichzeitig zukunftsfähig bleibt.«
Die Mittel aus der Förderrichtlinie »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen« fließen vor allem in den Erhalt von artenreichem Grünland und extensiv bewirtschafteten Äckern als wertvolle Lebensräume für Insekten, Amphibien und Vögel des Offenlandes. Zudem unterstützen sie den Schutz von Klima, Wasser und Boden.
Die Förderrichtlinie »Ökologischer/Biologischer Landbau« zielt auf die nachhaltige Flächenbewirtschaftung durch Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren im gesamten Betrieb. Wer auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel verzichtet und höhere Tierschutzstandards wie Auslauf oder Weidehaltung einhält, leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Artenvielfalt und kleinere, vielfältigere Flächenstrukturen.
Die Finanzierung der Landesprogramme erfolgt mit Mitteln des ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) sowie der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz).