Derzeit keine Tiertransporte aus Sachsen in den Nahen Osten
08.04.2026, 10:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Ministerin Köpping: »Unkalkulierbare Transportdauer würde Risiko für Stress und Tierleid erhöhen«
Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage im Nahen Osten hat das für Tierschutz zuständige Sozialministerium eine lagebedingte Anpassung der Genehmigungspraxis für Tiertransporte in diese Region vorgenommen. Demnach sind Tiertransporte von Nutztieren (Hausrindern, Hausschafen, Hausziegen und Hausschweinen) wegen der Eskalation und auch auf Basis der aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes nach Israel, die palästinensischen Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar, Jemen nicht genehmigungsfähig. Das Sozialministerium hat die sächsischen Veterinärbehörden per Erlass angewiesen, entsprechende Anträge aufgrund der aktuellen Lage abzulehnen.
Die für Tierschutz zuständige Sozialministerin Petra Köpping erklärt: »Wir beobachten beständig die Situation bei den Tiertransporten. Die sich verfestigende Situation auf den Transportrouten in den Nahen Osten lassen aktuell Tiertransporte nicht mehr zu. Das Wohl der Tiere auf dem Transport und nicht zuletzt auch die Gesundheit der begleitenden Beschäftigten können derzeit nicht sichergestellt werden. Deshalb muss der Handel von Nutztieren in die vom Krieg betroffenen Länder und die Anrainerstaaten momentan ausgesetzt werden. Dies dient der Sicherheit von Mensch und Tier. Unkalkulierbare Verzögerungen oder auch Umleitungen der Transporte können deren Dauer erheblich verlängern. Damit steigt das Risiko für Stress, Verletzungen und Leiden der Tiere deutlich an. Das ist nicht hinnehmbar."
Aufgrund der militärischen Eskalation seit Februar 2026 wurden mehrere Lufträume gesperrt. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt oder stark eingeschränkt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie etwa die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen. Auch zivile Einrichtungen wie Behörden und Hotels arbeiten eingeschränkt. Dadurch kann der Schutz der Tiere beim Transport in die genannten Gebiete aktuell nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit gewährleistet werden. Das dynamische Kriegsgeschehen lässt eine verlässliche Prognose oder Plausibilitätsprüfung der Transporte nicht mehr zu. So kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass den Tieren aufgrund von unvorhersehbaren Verzögerungen oder Blockaden Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden. Auch ist die Einhaltung einer möglichst kurzen Beförderungsdauer sowie eines Transports ohne Verzögerungen unter den gegebenen Umständen logistisch nicht möglich. Deshalb muss die Abfertigung von Tiertransporten in die genannten Länder und Gebiete solange untersagt bleiben, wie die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland bestehen. Ebenso wie Sachsen hat auch das Land Niedersachsen den Transport von Nutztieren in die genannten Länder derzeit untersagt.
Hintergrundinformationen:
Nach dem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf beim Transport von Tieren in Drittländern der EU-Tierschutzstandard nicht an der EU-Außengrenze enden. Es ist erforderlich, dass die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über die gesamte Dauer der Reise bis zum Bestimmungsort eingehalten werden. Zuständig für die Genehmigung eines Transports ist das örtliche Veterinäramt des Abfahrtsortes.
Im Zentrum des Verfahrens steht eine umfassende Plausibilitätsprüfung der Planung und Dokumentation im Fahrtenbuch, das sämtliche Etappen vom Start über alle Zwischenstopps bis zum Ziel präzise abbilden muss. Dabei ist die Einhaltung der maximal zulässigen Beförderungszeiten – bei Rindern beispielsweise 29 Stunden inklusive der vorgeschriebenen Pausen – auch auf ausländischen Streckenabschnitten glaubhaft darzulegen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Nachweis geeigneter Ruhe- und Versorgungsstationen in Drittländern, die zwingend den geltenden EU-Standards für Fütterung, Tränken und Ruhezeiten entsprechen müssen. Ergänzend dazu beziehen die Behörden die meteorologischen Bedingungen entlang der gesamten Route in ihre Entscheidung ein, wobei extreme Temperaturen sowie die aktuelle Sicherheitslage in der Zielregion die Genehmigungsfähigkeit unmittelbar ausschließen
Es gibt fest etablierte Kommunikationswege und Netzwerke auf nationaler und europäischer Ebene, damit die lokalen Behörden zeitnah ggf. bestehende Verzögerungen, Abfertigungsschwierigkeiten oder sonstige akute Probleme in die anstehenden Genehmigungsverfahren mit einbeziehen können.
In Sachsen wurden im Jahr 2025 231 Zuchtrinder in den Nahen Osten transportiert, im Jahr 2024 waren es 600 Rinder. Im Jahr 2026 gab es bisher keine Transporte.