Freistaat schafft Klarheit für kommunalen Straßen- und Brückenbau aus Bundes-Sondervermögen

01.04.2026, 11:37 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Fast 490 Millionen Euro für kommunale Straßen und Ingenieurbauwerke vorgesehen

Der Freistaat Sachsen hat die Verteilung der Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen »Infrastruktur und Klimaneutralität« für die sächsischen Kommunen mit der Kommunalinvestitionskraftstärkungsverordnung im Detail geregelt. Für die Stärkung der kommunalen Investitionskraft stehen insgesamt rund 2,83 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sind rund 489,8 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau einschließlich Ingenieurbauwerke vorgesehen. Damit steht jetzt fest, nach welchen Regeln Städte, Gemeinden und Landkreise die Mittel für ihre Investitionen einsetzen können.

Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung, Regina Kraushaar, sagte zum Kabinettsbeschluss: »Das ist ein guter Tag für uns in Sachsen! Denn die Mittel aus dem Sondervermögen werden nun ihren Weg ins Land finden und vor Ort wirksam werden können. Ich begrüße ganz besonders, dass die Kommunen selbst deren Einsatz bestimmen – denn auch hier gilt: Die kommunale Familie ist geübt in der klugen und solidarischen Verteilung der Mittel. Es ist sehr wichtig, dass die Menschen in Sachsen sich auf die Infrastruktur verlassen können und dass Stadt und Land erreichbar bleiben. Mit klaren Regeln und verlässlichen Budgets haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen. Wichtige Vorhaben bei Straßen und Brücken dürfen nicht liegenbleiben, sondern müssen nun zügig umgesetzt werden können.«

Die Mittel für den kommunalen Straßenbau werden nach festen Anteilen verteilt. Auf die Städte Dresden und Leipzig entfallen jeweils 16 Prozent, auf Chemnitz acht Prozent. 60 Prozent sind für die Landkreise einschließlich ihrer kreisangehörigen Gemeinden vorgesehen. Innerhalb des kreisangehörigen Raumes werden die Budgets nach einem festen Schlüssel unter Berücksichtigung der Netzlängen an Kreis- und Gemeindestraßen weiter verteilt. Die Landkreise stellen im Einvernehmen mit den Kreisverbänden des Sächsischen Städte- und Gemeindetages Prioritätenlisten auf. So soll eine regional ausgewogene Mittelverteilung gesichert werden.

Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Grundlage für die Antragstellung ist die jeweilige Prioritätenliste der Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden. Die kreisfreien Städte beantragen ihre Vorhaben eigenständig innerhalb ihres festgelegten Anteils.

Zugleich schließt die Verordnung im Bereich Straßenbau Nachbewilligungen und Erhöhungen von Zuwendungen aus. Das soll die Budgets planbar halten und verhindern, dass einzelne große Vorhaben Mittel anderer kommunaler Träger binden. Auch damit reagiert der Freistaat auf Forderungen der kommunalen Landesverbände nach einem verlässlichen und umsetzbaren Verfahren, das eine regional ausgewogene Mittelverteilung sicherstellt.

Neben den Fachförderungen für den kommunalen Straßenbau, Schulhausbau und Krankenhausbau sieht die Verordnung auch Kommunalinvestitionsbudgets vor. Diese pauschalen Zuweisungen werden in drei Vierjahreszeiträumen ausgereicht. Die Kommunen können Mittel aus dem Sachsenfonds jeweils halbjährlich abrufen.

Hintergrund:
Der Sachsenfonds bündelt die Mittel, die der Freistaat Sachsen aus dem Bundes-Sondervermögen »Infrastruktur und Klimaneutralität« erhält. Die Kommunalinvestitionskraftstärkungsverordnung regelt, wie diese Mittel an Städte, Gemeinden und Landkreise ausgereicht werden. Sie legt unter anderem fest, welche Investitionen förderfähig sind, wie hoch die Budgets ausfallen, nach welchen Verfahren die Mittel bewilligt, ausgezahlt und abgerechnet werden und welche Berichts-, Nachweis- und Rückzahlungsregeln gelten. Für die kommunale Ebene stehen danach insgesamt rund 2,83 Milliarden Euro zur Verfügung – für den kommunalen Straßen- und Brückenbau, den Schulhausbau, den Krankenhausbau sowie für Kommunalinvestitionsbudgets, über die Kommunen eigene Schwerpunkte setzen können.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
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