Staatsminister von Breitenbuch begrüßt Bundesratsbeschluss zum Bundesjagdgesetz

27.03.2026, 14:44 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

EU-Wettbewerbspaket und Pflanzenschutz weitere Themen in der Länderkammer

Der Bundesrat hat am Freitag (27.3.) dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetzes zugestimmt. Wesentlicher Punkt der Gesetzesnovelle ist die Aufnahme des Wolfs als jagdbare Tierart in nationales Recht. Sachsens Umwelt- und Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch betonte in seiner Rede vor der Länderkammer: »Viel zu lange wurden die Schwierigkeiten im Umgang mit dem Wolf auf einzelne Problemtiere verengt. Jetzt stellen wir folgerichtig auf ein Bestandsmanagement auf Populationsebene um. Das ist ein wichtiger, überfälliger und hart erarbeiteter Fortschritt. Entscheidend wird sein, ob die Regelungen in der Praxis rechtssicher und wirksam greifen, ohne den günstigen Erhaltungszustand zu gefährden. Gerade in den wolfsreichen Ländern stehen wir dabei vor erheblichen Herausforderungen. Deshalb braucht es eine klare bundesweite Koordinierung – vor allem bei der Managementplanung. Diese Aufgabe muss die Bundesregierung unmittelbar mit Inkrafttreten des Gesetzes übernehmen.«

Darüber hinaus befasste sich der Bundesrat mit den geplanten Maßnahmen der EU-Kommission zur Vereinfachung von Umweltvorschriften, um die europäische Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken (»Umwelt-Omnibus-Paket«). Staatsminister von Breitenbuch unterstrich, dass sich Europa in der aktuellen geopolitischen Situation nicht zusätzlich durch unnötige Bürokratie schwächen dürfe. »Regeln und Verfahren sind notwendig, aber sie müssen ihren Zweck erfüllen. Wenn Europa wettbewerbsfähig bleiben will, dann muss seine Verwaltung einfacher und effizienter werden. Die Umsetzung der überarbeiteten Entwaldungsverordnung wird der guten Absicht, der weltweiten Entwaldung Einhalt zu gebieten, nicht gerecht. In Ländern ohne ein solches Risiko wie Deutschland bürdet sie den Unternehmen eine erhebliche Bürokratie auf – gerade in der Land-, Forst- und Holzwirtschaft. Deshalb erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie sich auf europäischer Ebene für eine Null-Risiko-Variante einsetzt. Außerdem muss die Verordnung so angepasst werden, dass der bürokratische Aufwand tatsächlich sinkt. Auch bei der Wiederherstellungsverordnung oder bei möglichen Änderungen der Nitratrichtlinie droht der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig anzuwachsen. Die Hauptlast tragen dabei die Bundesländer. Deshalb erwarten wir, dass Bund und EU die Regelungen praxistauglich weiterentwickeln. Nur mit mehr Augenmaß bei der Regulierung erreichen wir, dass nicht die Bürokratie wächst, sondern das Grün in Wald und Feld«, so der Minister.

Sachsen hat zudem einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, um die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern. Hierzu führte von Breitenbuch aus: »Eine moderne und wettbewerbsfähige Landwirtschaft braucht effiziente Werkzeuge zum Schutz vor Schaderregern und Krankheiten. Das setzt aber unter anderem voraus, dass auch ausreichend wirksame und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Mensch und Natur sorgfältig geprüfte Pflanzenschutzmittel zur Verfügung stehen. Aktuell ist die Zulassungssituation jedoch mehr als kritisch. Infolge der klimatischen Veränderungen steigt die Zahl der Schadorganismen, die zunehmend die Gesundheit unserer Kulturpflanzen beeinträchtigen – mit der Folge sinkender Erträge und geringerer Qualität der hart erarbeiteten Ernten. Gleichzeitig sind aufgrund der bestehenden Rechtslage immer weniger Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel verfügbar. Wenn wir hier nicht umsteuern, verlieren wir zahlreiche Anbaukulturen und machen uns abhängiger von Importen. Mit unserer Initiative wollen wir deshalb eine grundlegende Anpassung der EU-Pflanzenschutzverordnung anstoßen und zudem erreichen, das nationale System für die Zulassung von Mitteln zu optimieren.«


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Oliver Rittweger
Telefon: +49 351 564 20014
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: presse@smul.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang