Staatsministerin Köpping und Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ataman bekräftigen gemeinsames Engagement gegen Diskriminierung

18.03.2026, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatssekretärin im Sozialministerium Dagmar Neukirch und die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, haben heute in Leipzig bei ihrem ersten Treffen, eine Bund-Länder-Vereinbarung über das gemeinsame Engagement für eine diskriminierungsfreie Zukunft unterzeichnet.

Die Vereinbarung zielt vor allem auf den Erhalt und Ausbau der zivilgesellschaftlichen Strukturen der Antidiskriminierungsberatung, enthält aber auch die Willensbekundung zur Fortführung des Austauschs zwischen den Verantwortlichen aus Bund und Ländern. Auch ein Bericht über die Entwicklungen der Antidiskriminierungsberatung in Deutschland wurde vereinbart. Dieser soll einmal pro Legislaturperiode vorgelegt werden.

Staatsministerin Petra Köpping: »Dem gemeinsamen Kampf gegen Diskriminierung wird mit der vorliegenden Vereinbarung neuer Schwung verliehen. Die Vereinbarung sendet ein hoffnungsvolles Zeichen und stellt einen weiteren wichtigen Schritt im gemeinsamen Engagement für gerechte Teilhabe und gegen Diskriminierung dar. Nach Sachsens Beitritt zur Koalition gegen Diskriminierung im Jahr 2017, begrüße ich die Initiative der Bundesbeauftragten für eine neue Vereinbarung ausdrücklich.«

Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung: »Ich freue mich, dass Sachsen sich mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung für eine diskriminierungsfreie Zukunft des Landes einsetzt. Von Diskriminierung betroffene Menschen brauchen mehr denn je Beratung und Unterstützung vor Ort. Das ist ein wichtiges Zeichen für alle Menschen in Sachsen.«

Die Unterzeichnung der Vereinbarung fand in den Räumen des Antidiskriminierungsbüros Sachsen e.V. (ADB) statt, welches heute auch seinen Jahresbericht 2025 veröffentlichte. Seit 2017 ist das ADB ein verlässlicher Partner des Freistaats in der Bekämpfung von Ungleichbehandlung. Mit der Förderung aus der Richtlinie zur Förderung von Chancengleichheit, die durch das Sozialministerium verantwortet wird, hat sich das ADB in dieser Zeit zu einem bundesweit anerkannten Vorzeigeprojekt in der Antidiskriminierungsberatung entwickelt. Die nun unterzeichnete Vereinbarung unterstreicht einmal mehr die Bedeutung dieser Arbeit.

»Wir freuen uns, mit der unabhängigen Bundesbeauftragen für Antidiskriminierung und der Staatsministerin starke Partner*innen in der Antidiskriminierungsarbeit zu haben. Die verlässliche, über das Finanzielle hinausgehende Förderung unserer Arbeit bietet Menschen mit Diskriminierungserfahrungen die Sicherheit, auch in der Zukunft eine zentrale Anlaufstelle für ihre Belange in Sachsen zu haben. Die Verortung unserer Beratung in der sächsischen Zivilgesellschaft schafft Vertrauen zu den Betroffenen von Diskriminierung. Gleichwohl wollen wir die Partnerschaft nutzen, Lücken im Diskriminierungsschutz perspektivisch zu schließen«, so Katharina Scholz, Mitglied der Geschäftsführung des Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V.

Zum Wortlaut der Bund-Länder-Vereinbarung: https://www.vielfalt.sachsen.de/download/Vereinbarung_Antidiskriminierung_UBAD_Sachsen.pdf

Zum Jahresbericht 2025 des ADB: https://www.adb-sachsen.de/jahresbericht-2025


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
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