Sachsens Finanzämter beginnen mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2025

17.03.2026, 10:14 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die sächsischen Finanzämter haben mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2025 begonnen. Wer seine Erklärung jetzt abgibt, kann bereits in wenigen Wochen mit einem Steuerbescheid rechnen – auch erste Rückerstattungen werden dann ausgezahlt.

Die Einkommensteuererklärungen für 2025 sind bis zum 31. Juli 2026 einzureichen. Für alle, die ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, verlängert sich die Frist bis zum 1. März 2027. Insgesamt erwarten die sächsischen Finanzämter für das Jahr 2025 rund 1,6 Millionen Einkommensteuererklärungen.

Steuererklärung online über »Mein ELSTER«

Die sächsische Steuerverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Rund 78 Prozent der im Jahr 2025 in sächsischen Finanzämtern bearbeiteten Steuererklärungen sind bereits elektronisch eingegangen.
Mit »Mein ELSTER« (https://www.elster.de) stellt die Steuerverwaltung dafür eine kostenlose und komfortable Möglichkeit bereit.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserem Blog unter:
https://www.smf.sachsen.de/start-der-bearbeitung-der-einkommensteuererklaerungen-fuer-das-jahr-2025-6098.html


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartner Dirk Reelfs
Telefon: +49 351 564 40060
Telefax: +49 351 564 40069
E-Mail: presse@smf.sachsen.de
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