Wettbewerbsfähigkeit sichern und Klima schützen: Sachsen fordert Nachbesserungen bei der Ausweitung des Europäischen CO₂-Grenzausgleichssystems

16.03.2026, 13:09 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wirtschaftsminister Panter begrüßt Ausweitung des CO₂-Grenzausgleichs – fordert aber mehr Schutz für Wettbewerb und Klima

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat einem Entschließungsantrag des sächsischen Wirtschafts- und Energieministeriums zur Weiterentwicklung des europäischen CO₂-Grenzausgleichssystems zugestimmt. Hintergrund ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, das sogenannte Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) künftig auch auf weitere Produkte aus Stahl- und Aluminiumwertschöpfungsketten auszuweiten.

Das System soll verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit niedrigeren Klimastandards verlagern. Beim CO₂-Grenzausgleich werden Importe bestimmter besonders emissionsintensiver Güter – etwa Zement, Stahl, Aluminium, Wasserstoff, Strom oder Düngemittel – mit einem CO₂-Preis belegt. Importierende Unternehmen müssen dafür Zertifikate kaufen, deren Preis sich am europäischen Emissionshandel orientiert. So sollen in der EU hergestellte und importierte Produkte vergleichbare Klimakosten tragen.

Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter begrüßt grundsätzlich die geplante Erweiterung, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf: »Der CO₂-Grenzausgleich ist ein wichtiger Schritt, um zu verhindern, dass Produktion und Emissionen ins Ausland verlagert werden. Der aktuelle Vorschlag greift jedoch noch zu kurz, insbesondere für energieintensive Branchen wie Gießereien und Schmieden. Vor allem in derzeit turbulenten geopolitischen Zeiten, wo die USA willkürlich Zölle auf Produkte festlegen. Wir brauchen flexible Regeln, damit Europa schnell auf Veränderungen im Welthandel reagieren kann und Unternehmen Planungssicherheit für Investitionen in klimafreundliche Produktion erhalten«, so Panter.

Aus Sicht Sachsens gibt es im aktuellen Vorschlag noch Lücken. So könnten Unternehmen versuchen, die Regeln zu umgehen. Ein Beispiel ist sogenanntes »Resource Shuffling«: Dabei werden besonders CO₂-arme Produkte gezielt in die EU exportiert, während emissionsintensivere Produkte in andere Weltregionen geliefert werden. Die tatsächlichen globalen Emissionen würden dadurch kaum sinken.

Daher soll der Bundesrat - auf Antrag Sachsens - nun die Bundesregierung auffordern, sich gegenüber der EU-Kommission und im Rat der Europäischen Union für eine Weiterentwicklung des CBAM in u.a. folgenden Punkten einzusetzen:

  • mehr Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen bei der Umstellung auf klimafreundliche Produktion,
  • Schutz europäischer Unternehmen auf internationalen Märkten, damit sie beim Export nicht benachteiligt werden,
  • eine gezielte Verwendung der Einnahmen aus dem CO₂-Grenzausgleich für Investitionen in klimafreundliche Technologien,
  • eine stärkere Förderung von CO₂-armem Wasserstoff sowie die Bereitstellung einer leistungsfähigen Energie- und Netzinfrastruktur.

Zudem sollte die EU internationale Kooperationen stärker nutzen, um weltweit vergleichbare CO₂-Preise und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Dem Antrag Sachsens wurde im Ausschuss zugestimmt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Pressesprecher Jens Jungmann
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