Bundesweiter Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings

25.02.2026, 11:11 Uhr — Erstveröffentlichung

Durchsuchungen und Vernehmungen auch in Sachsen

Im Rahmen eines bundesweiten, vom BKA initiierten, Aktionstages zur Bekämpfung von strafbaren Hasspostings führen deutsche Strafverfolgungsbehörden am heutigen Tag polizeiliche Maßnahmen in allen 16 Bundesländern durch. Grundlage sind insgesamt ca. 140 Ermittlungsverfahren gegen strafbaren Hass und Hetze.

Für ein konzertiertes Vorgehen gegen strafbare Hasspostings im Internet koordiniert die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet-PMK (kurz ZIT) des Landeskriminalamtes für Sachsen die gemeinsamen Maßnahmen der Polizeidirektionen Dresden, Leipzig und Zwickau.

Insgesamt sind zwei Durchsuchungen geplant und zehn Beschuldigte sollen zu 13 Sachverhalten vernommen werden.

Die damit in Zusammenhang stehenden Ermittlung erstrecken sich über verschiedene Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität. Sechs strafbare Hasspostings sind dem Bereich der PMK -rechts- zuzuordnen. Hinzu kommen drei Fälle aus dem Bereich PMK -sonstige Zuordnung- , drei Fälle aus dem Bereich PMK -links- sowie ein Fall aus dem Bereich PMK -religiöse Ideologie-.

Die zugrunde liegenden Straftatbestände sind das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB), gegen Personen des öffentlichen Lebens gerichtete Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung (§ 188 StGB) Volksverhetzung (§ 130 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB).

Neun Beschuldigte sind männlich und im Alter zwischen 17 und 64 Jahren. Es gibt eine weibliche Beschuldigte im Alter von 64 Jahren.
Neun Tatverdächtigen haben die deutsche Staatsbürgerschaft, ein Tatverdächtigter ist staatenlos.

Statistische Auswertung zum Themenfeld strafbare Hassposting innerhalb der politisch motivierten Kriminalität (PMK) 2023-2024 finden Sie im beigefügten PDF-Dokument.

Sachsen beteiligt sich regelmäßig an den Aktionstagen zur Bekämpfung von Hasskriminalität, um ein deutliches Zeichen gegen Gewalt und die Verbreitung von extremistischem Gedankengut zu setzen und um deutlich zu machen, dass Täter jederzeit mit einer konsequenten Strafverfolgung zu rechnen haben.

Agieren Sie respektvoll und sachlich – auch im digitalen Raum!

Der Aktionstag gegen Hasspostings hat, neben der Durchführung von Strafverfolgungsmaßnahmen, den Zweck, Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit potenziell radikalen (und strafrechtlich relevanten) Äußerungen in sozialen Netzwerken aufzuklären und zu sensibilisieren.

Wer im Internet auf Hasspostings stößt, kann den entsprechenden Urheber mit seinen beleidigenden Aussagen bei der Polizei melden. Über die Online-Wache der Polizei Sachsen kann dies unkompliziert 24 Stunden am Tag erfolgen. Idealerweise sollten auch alle verfügbaren Informationen zum Sachverhalt gesichert werden. Dazu gehören beispielsweise ein Bildausschnitt (Screenshot) des Hasspostings (idealerweise mit sichtbarer Zeit- und Datumsangabe) sowie ein sichtbarer Verweis auf das Profil des relevanten Nutzers bzw. die Mitteilung des Links zum Nutzerprofil.

Überdies sollte auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, derlei Hasskommentare unmittelbar dem Seitenbetreiber zu melden.

In Europa, und somit auch in Deutschland gilt das EU-Gesetz über Digitale Dienste, kurz: DSA. Dabei handelt es sich um eine Verordnung der Europäischen Union zur Schaffung eines europaweit einheitlichen Rechtsrahmens für digitale Dienste. Ergänzt wird der DSA in Deutschland durch das Digitale-Dienste-Gesetz. Dieses Gesetz erleichtert die Entfernung illegaler Inhalte und schützt die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer.
In der Bundesrepublik fungiert zur Durchsetzung der gesetzlichen Verordnungen die Bundesnetzagentur als zentrale Koordinierungsstelle für digitale Dienste. Hier können Nutzerinnen und Nutzer über ein Beschwerdeportal Verstöße auf Plattformen von Online-Diensten melden.

  • Reagieren Sie auf respektlose Kommunikation nicht mit den gleichen Mitteln.
  • Lassen Sie sich nicht provozieren oder gar zu unbedachten Äußerungen hinreißen.
  • Achten Sie stets auf einen angemessenen, sachlichen und respektvollen Umgangston ohne Hass, ohne Beleidigungen oder persönliche Angriffe.

Verlauf der Medieninformation

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